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Baarermatt-Allreal

Baar · 7.2.3-6 · communal act

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1 provision

Kanton Zug • Einwohnergemeinde Baar EINFACHER BEBAUUNGSPLAN Baa rermatt-AII rea 1 Situ ations pl an 1:500 Abteilung Planu ng/ Bau, den 2 6. OKT. 20 23 ~\,) N G ..,~✓ "2 ~k (,x~·,+-i7rt-l--tt--/i/./. Vom Gemeinderat \terabschiedet am Die Gemeindeschreiberin: ,:v: μ_ ;t., ._ Öffentliche Auflage Im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 0 4. J.\N. 2024 - 0 1. FEB. 2021 Bescheinigt 1\bteiluog < nung / Bau /11-J/+-- -Vom Gemeinderat besch lossen am: 2 ß. ~Ut. 20 24 Der Gemeindepräsident: BESCHLUSSINHALT BEBAUUNGSPLAN PERIMETER - • - • ■ Geltungsbereich (Signatur ausserhalb) BEBAU UNG 1 1 1 1 - Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinie, Bezeichnung und Geschosszahl Baubereich für feuerpolizeiliche Einrichtungen u.dgl. 01 Koordinaten zur Definition der Baubereiche ' - - 1 Rereich für unterirdische Bauten und Unterniveau bauten 1 __ _J ausserhalb der Baubereiche FREIRAUM UND UMWELT Chaussierte Umgebungsflächen (Abgrenzung schematisch) Freiflächen (Abgrenzung schematisch) - Naturnahe Umgebungsflächen (Abgrenzung schematisch) 0 Baum neu (Lage und Anzahl schematisch) Feuchtbiotop (Lage schematisch) ERSCHLI ESSU NG UND PARKI ERUN G Arealzu- und wegfahrt (Lage schematisch) Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch) Areal interne Wohngasse (Abgrenzung schematisch) o o o o o Areal interner Fussweg (Lage schematisch) TA. Ein- und Ausfahrt Parkhaus (Lage schematisch) ~ überirdische Parkierung (Abgrenzung schemat isch) m Veloabstel lplätze (Kurzzeitabstellplätze, Lage schematisch) W Entsorgung (Unterflurcontainer) INFORMATIVER IN HALT BEBAUUNGSPLAN 1 1 ~ ,-- 1 1 l!O:kil _j Richtprojekt Bebauung Bestehende Bauten Abbruch Wald Baum bestehend Grienbach offen • • • • Öffentlicher Fussweg ausserhalb des Perimeters - - - - Kommunale Waldabst andslin ie Ziff. 3 Ziff. 4.1 Ziff. 4.2 Ziff. 4.4 Ziff. 5.4 Ziff. 5.4 Ziff. 5.5 Ziff. 5.3 Ziff. 5.5 Ziff. 6.1 Ziff. 6.2 Ziff. 6.3 Ziff. 6.7 Ziff. 6.6 Ziff. 6.6 Ziff. 6.8 Ziff. 6.9 - - - • - Spezialbaulinie Gewässer (in separatem Verfahren zu beschliessen) H ochwasse rentlastu ngska na 1 32785 - 10.10.2023 0 0 0 . 0 ;:::.,-:;::; 0 0 o. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 r 0 · o . 0 · o. Q IKOORDI NATE NLISTE ,iau bereiche A, B, C und D ,· r. Ost Nord 2'682'644.270 1'226'200.361 " 2'682'664.669 1'226'206.135 ' 2'682'680.350 1'226'150.815 2'682'659.952 1'226'145.041 2'682'681.305 1'226'210.332 2'682'701.no 1'2:.:!6'215.977 " 2'682'711.788 1'22G'178.G% ~ 2'682'691.873 1'226'173.050 2'682'666.262 1 '226'141.8-15 ' 0 2'682'686.659 1'226'147.627 1 2'682'697.226 1'226' 110.346 112 2'682'676.830 1'226'104.564 ' 3 2'682'698.047 1'226' 170.336 0 0 . . ~ SCHNITTE (INFORMATIVER INHALT) E 7 Vollg~uh oue • 1 ' . 1 L--- ----11 14 2'682'718.444 1'226'176.118 5 2'682'734.125 1'226' 120.797 6 2'682'713.729 1'226'115.016 Schn itt 1 1 :500 ~aube re ich E r, Ost Nord p 2682603.359 1226184.860 l8 2682630.160 1226192,434 19 2682636.142 1226171.263 10 2682609 .342 1226163.689 t 1 2682632.701 1226192,634 1 22 2682638.412 1226172.426 • bau bereich F • Nr. ?3 '24 2S ' •Ost Nord 1 2582610.166 1226148.728 2Fi82635 .180 1226155.819 2682651 .707 1226097.516 12682626.693 1226090.425 Schnitt 2 1 :500 0 5 10 25 m Bearbeitung: Meg.:in Egger Das Druckdatum entspricht dem Erstelh1ngsdatum. Grund lagedaten Amtliche Vermessung: Zug Map vom 29. Januar 2023 Die Daten der Rxp unkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderu ngen der amtlichen Vermessung bestimmt Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, wesha lb für deren Richtigke it keine Gewähr du rch den Geometer be.steht 1 _______ .J f 6 Vollgeschosse _J -- !L . •-- ,_ ~ ·'._ I - 1 II II II"" - 0 O · 0 0 0 0 . 0 0 . . o· 0 . 0 :-.._ - 0 0 .. o.: 6 Volleeschone 6 VollgesthosseA B ' ~ 1 V<, 'l \/G ----,-'f-r--____...,..._..,... - - - .,- - ... ... ,.-- 11 ,, 11 ,, ,, ,, J J JJ J J C 6 Vollgeuhoss e D 6 Vollgesch osse {' 1 VG ,, t VG . ' - - r,,,,, ,, '1 1 1 ~ J J J J J 1• -•--- ,., •,, J 1 ',\ ' \ .1 1., (\ 1, BESTIMMUNGEN Ziffer 1 Ziffe r 2 Ziffer 3 Ziffer 4 Ziffer 5 Ziffer 6 Ziffer 7 Zwe ck Der einfache Beba uungspl an Baarermatt-Allreal bezweckt im Sinne von§ 32 des Planungs- - und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) insbesondere: • die Realisierung einer besonders gut gestalteten Überbauung mit vier Wohnhäusern, einem Geschäftshaus und einem Parkhaus (Mob ilitätsturm), die nach den Grundsätzen der nachhaltigen Bauweise mit möglichst geringem CO,-Einsatz konzipiert ist; • die Schaffung von besonders gut gest altet en Freiräumen, die sich in Nutzung und Gestaltung unterscheiden sowie ökologische Ausgleichsnächen und Vielfalt bieten; • die Ermöglichung einer nachhaltigen und verkehrsarmen Arealnutzung mit reduziertem Parkplatzangebot, das grossmehrheitlich in einem flächeneffizienten Parkhaus (Mobilitätsturm) zusammengefasst wird, womit die Unterbauung der Freiräume auf dem Areal minimiert wird. Bestandteile 1· Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan, den Bestimmungen und den informativen Schnitten 1 und 2. Das Richtprojekt Bebauungsplan Baarermatte vom 27.3.2023 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck, usw.) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen mindestens die Qua lität des Richtprojekts erreichen. Wesentliche Abweichungen sind zulässig, wenn zumindest eine gleichwertige Gesamtqualit ät erreicht wird. Geltungsberei ch Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten. Bebauung und Nutzung 1· Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen A, 8, C, 0, E und F. Areal intern gehen die Mantel lrnien den Abstandsvorschriften gemäss BO und V PBG vo r. l Im Baubereiche sind feuerpolize iliche Ein richtungen (z.B. Fluchttreppen) erlaubt. Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhöht werden. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse ist im Situationsplan festgelegt. Die Dachgestaltung hat gemäss Richtprojekt zu erfolgen 4 Ausserhalb der Baubereiche sind unterirdische Bauten und Untern iveau bauten nur im bezeichneten Bereich erlaubt. Einzelne besonders gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplätze u. dgl., sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. 5· Auf mindestens 50 % der Dachflächen sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie vorzusehen. Flachdächer sind mindestens extensiv zu begrünen . Davon ausgeno mmen sind Vordächer und Dachflächen witterungsgeschützter Veloabstellplätze. 6· Bauten, Anlagen sowie Grün- und Fre iräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang gemäss § 32bis Abs. 2 PBG besonders gut zu gestalten. 7· Der LonenkonForme Gewerbeante il darf im Baubereich F zusammengefasst werden . Im Baubereich E ist ein Parkhaus (Mobilrtätsturm) erlaubt, wobei dessen Baumasse bei der Bestimmung des zonenkonformen Wohn- und Gewerbeanteils nicht zu beachten ist. Rei einer etappierten Bauweise ist der Gewerbeanteil spätestens mit der letzten Etappe zu rea lisieren. Freiraum und Umwelt '· Die Umgebung ist auf der Basis des Richtprojekts zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente gemäss Abs. 2 bis 5 zu berücksichtigen sind. 2 Im Baubewilligungsverfahren sind die Bepflanzung, Materialisierung und Ausstattung der Freiräume im Detail nachzuweisen. Es sind standortgerechte und grundsätzlich einheimische Pnanzen zu verwenden. 3 An den schematisch bezeichnet en Lagen sind Bäume zu pfianzen. Im Bereich von grosskronigen Bäumen sind keine Untergeschosse erlaubt. 4 Die bezeichneten Freiflächen sind als parkartig bepflanzte Aufenthalts- und Begegnungsräume herzurichten und zweckmässig auszustatten. Die als cha ussierte Umgebungsflächen bezeichneten Bereiche sind entsprechend sickerfä hig auszugestalten. 5 Für die im Situationsplan bezeichneten naturna hen Umgebungsflächen gilt: a) die Flächen zwischen den Baubereichen A, B, C und D sind als Na turgärlen oder naturnahe Umgebungsfüichen auszugestalten; b) die Fläche zur Bestockung entlang des Grienbachs ist als zusammenhängender, naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten . Es ist ein Feuchtbiotop anzulegen. Erschliessung 1· Das Area l ist cm bezeichneter Ste lle ab Ba&ermatte zu ersch liessen. 2. Die bezeichnete Zufahrtsstrasse dient der Zufahrt zu den Parkplätzen, der Anl ieferung, der Entsorgung sowie der Notzufahrt der Ba ubereiche E und F 3· Die bezeichnete arealinterne Wohngasse ist als Begegnungszone auszugestalten und darf nur zur Anlieferung und als Notzufahrt zu den Baubereichen A, B, C und D befahren werden. Die Zufahrt ist mit geeigneten Massnahmen zu beschränken. 4. 5. Das maximal zulässige Parkplatzangebot für Autos ist gemäss der 1/SS-Norm zu bestimmen. Die Parkplatz-Richtwerte der VSS-Norm sind mindestens mit dem Faktor 0 .75 abzumindern. Dies gilt auch für Wohnnutzungen. Pro Autoabstel lplatz ist mindestens 0.1 Motorradabstellplatz zu schaffen . 6· An den schematisch bezeichneten Standorten dürfen maximal 21 oberirdische Parkfelder für Besucher, Kunden oder die Anlieferung erstellt werden . Sie sind mit einem sickerfähigen Belag auszustatten. Das übrige Parkplatzangebot ist im Baubereich Ein einem Parkhaus zusammenzufassen. Die Zu- und Wegfahrt zum Parkhaus hat an der schematisch bezeichneten Lage zu erfolgen. 7. Die schem atisch bezeichneten arealinternen Fusswege sind für Besucher, Beschäftigte und Bewohnerschaft des Bebauungsplanperimeters bestim mt. a. Gestützt auf die Nutzungen gemäss Richtprojekt sind als Richtgrösse mindestens 440 Ve loabstellplätze zu erstellen. Diese Richtgrösse ist gestützt auf die im Baubewilligungsverfahren ausgewiesenen Nutzflächen anzupassen. Für die Abstellplät ze gilt a) Min. 220 Langzeitabstellplätze sind im Baubereich E zu real isieren. b) An bezeichneter Lange sind Kurzzeitabstellplätze zu erstellen. Die Abstellplätze zwischen den Baubereichen A, B, C und D sind mit einem Witterungsschutz zu versehen. Die übrigen Veloabstellplätze dürfen ohne Witterungsschutz realisiert werde n. 9· An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterfiurcontainern zu erricht en. Schl ussbest immungen 1· Die Überbauung kann in Etappen rea lisiert werden, sofern die Erschliessung und Parkierung bei jeder Etappe gewährleist et sind.Jede Etappe hat mindestens einen Baubereich samt der daran angrenzenden Umgebungsflächen zu umfassen, " Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 3. Der einfache Bebauungsplan Raarermatt-Allreal wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.

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