Propose a change

Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung

(Art. 24 BPV) 1 Kandidaten und Kandidatinnen dürfen sich im gleichen Jahr nur für die Zulassung zu einer der Karrieren nach Artikel 2 bewerben. 2 Wer sich für die Zulassung zur Karriere Diplomatie oder zur Karriere IZA bewirbt: a. muss die Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b–d und 2 erfüllen; b. darf das Höchstalter nach Artikel 14 Absatz 2 nicht überschritten haben; und c. muss einen Hochschulabschluss auf Stufe Master oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen. 3 Wer sich für die Zulassung zur konsularischen Karriere bewirbt, muss: a. die Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b−d erfüllen; und b. eine der folgenden Qualifikationen vorweisen: 1. bei einer Bewerbung als Angehöriger oder Angehörige des konsularischen Managementpersonals: einen Hochschulabschluss auf Stufe Bachelor oder eine gleichwertige Ausbildung, 2. bei einer Bewerbung als Angehöriger oder Angehörige des konsularischen Fachpersonals: eine kaufmännische Grundausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Mai 2025 (AS 2025 232).

Your change, as a redline

Art. 15 Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung

(Art. 24 BPV) 1 Kandidaten und Kandidatinnen dürfen sich im gleichen Jahr nur für die Zulassung zu einer der Karrieren nach Artikel 2 bewerben. 2 Wer sich für die Zulassung zur Karriere Diplomatie oder zur Karriere IZA bewirbt: a. muss die Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b–d und 2 erfüllen; b. darf das Höchstalter nach Artikel 14 Absatz 2 nicht überschritten haben; und c. muss einen Hochschulabschluss auf Stufe Master oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen. 3 Wer sich für die Zulassung zur konsularischen Karriere bewirbt, muss: a. die Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b−d erfüllen; und b. eine der folgenden Qualifikationen vorweisen: 1. bei einer Bewerbung als Angehöriger oder Angehörige des konsularischen Managementpersonals: einen Hochschulabschluss auf Stufe Bachelor oder eine gleichwertige Ausbildung, 2. bei einer Bewerbung als Angehöriger oder Angehörige des konsularischen Fachpersonals: eine kaufmännische Grundausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Mai 2025 (AS 2025 232).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it