Propose a change

Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Unbefristete Anstellung

(Art. 24 BPV) 1 Über eine unbefristete Anstellung entscheidet: a. bei den Kandidaten und Kandidatinnen für die Karriere Diplomatie, die Karriere IZA und das konsularische Managementpersonal der konsularischen Karriere: der Direktor oder die Direktorin der DR, nach Absprache mit dem Departementsvorsteher oder der Departementsvorsteherin, aufgrund der Ergebnisse der Ausbildung und der Schlussevaluation sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung der zuständigen Zulassungskommission; b. bei den Kandidaten und Kandidatinnen für das konsularische Fachpersonal der konsularischen Karriere: der Personalchef oder die Personalchefin des EDA aufgrund der Ergebnisse der während der Ausbildung durchgeführten Evaluation. 2 Bei der Festsetzung des Lohnes wird die Dauer der Ausbildung (Art. 16 Abs. 2) als Berufserfahrung angerechnet. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Mai 2025 (AS 2025 232).

Your change, as a redline

Art. 17 Unbefristete Anstellung

(Art. 24 BPV) 1 Über eine unbefristete Anstellung entscheidet: a. bei den Kandidaten und Kandidatinnen für die Karriere Diplomatie, die Karriere IZA und das konsularische Managementpersonal der konsularischen Karriere: der Direktor oder die Direktorin der DR, nach Absprache mit dem Departementsvorsteher oder der Departementsvorsteherin, aufgrund der Ergebnisse der Ausbildung und der Schlussevaluation sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung der zuständigen Zulassungskommission; b. bei den Kandidaten und Kandidatinnen für das konsularische Fachpersonal der konsularischen Karriere: der Personalchef oder die Personalchefin des EDA aufgrund der Ergebnisse der während der Ausbildung durchgeführten Evaluation. 2 Bei der Festsetzung des Lohnes wird die Dauer der Ausbildung (Art. 16 Abs. 2) als Berufserfahrung angerechnet. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 31. März 2025, in Kraft seit 1. Mai 2025 (AS 2025 232).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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