Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 19a
1 Angestellte, die zum konsularischen Fachpersonal der konsularischen Karriere gehören, können sich für den Übertritt zum konsularischen Managementpersonal bewerben, wenn sie zusätzlich zu den Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b−d eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Sie weisen einen Hochschulabschluss auf Stufe Bachelor oder eine gleichwertige Ausbildung vor.
b. Sie verfügen über die folgenden Leistungsnachweise:1. Sie sind seit mindestens fünf Jahren als Angehörige des konsularischen Fachpersonals der konsularischen Karriere tätig.
2. Sie haben bereits einen Einsatz auf einer Stelle des konsularischen Managementpersonals geleistet und können für diesen Einsatz mindestens eine Leistungsbeurteilung vorweisen.
2 Geprüft werden die allgemeine Eignung sowie die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Übertritt vom konsularischen Fachpersonal zum konsularischen Managementpersonal.
3 Der Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Prüfung und unter Berücksichtigung der Empfehlung der zuständigen Zulassungskommission über den Übertritt vom konsularischen Fachpersonal zum konsularischen Managementpersonal.
Your change, as a redline
Art. 19a
1 Angestellte, die zum konsularischen Fachpersonal der konsularischen Karriere gehören, können sich für den Übertritt zum konsularischen Managementpersonal bewerben, wenn sie zusätzlich zu den Anstellungsvoraussetzungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b−d eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Sie weisen einen Hochschulabschluss auf Stufe Bachelor oder eine gleichwertige Ausbildung vor.
b. Sie verfügen über die folgenden Leistungsnachweise:1. Sie sind seit mindestens fünf Jahren als Angehörige des konsularischen Fachpersonals der konsularischen Karriere tätig.
2. Sie haben bereits einen Einsatz auf einer Stelle des konsularischen Managementpersonals geleistet und können für diesen Einsatz mindestens eine Leistungsbeurteilung vorweisen.
2 Geprüft werden die allgemeine Eignung sowie die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Übertritt vom konsularischen Fachpersonal zum konsularischen Managementpersonal.
3 Der Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Prüfung und unter Berücksichtigung der Empfehlung der zuständigen Zulassungskommission über den Übertritt vom konsularischen Fachpersonal zum konsularischen Managementpersonal.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.