Propose a change

Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 99 Pauschale

(Art. 82 Abs. 3 Bst. a BPV) 1 Der Anspruch auf Vergütung der Besuchsreise wird mit einer für jeden Einsatzort von der DR in Absprache mit dem EFD festgelegten Pauschale abgegolten. 2 Für Begleitpersonen und Kinder, die sich nicht in der Schweiz aufhalten, werden die Reisekosten höchstens bis zum Betrag der Pauschale nach Absatz 1 vergütet. 3 Die Pauschale ist zurückzuerstatten, wenn: a. die Reise innerhalb eines Monats nach dem gemeldeten Abreisedatum nicht angetreten wurde; b. Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Kosten des Bundes in die Schweiz zurückkehren oder sich auf Kosten des Bundes in einem Drittland niederlassen und zwischen dem Entstehen des Anspruchs und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als sechs Monate liegen. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 13. Dez. 2021, in Kraft seit 1. März 2022 (AS 2021 874). Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 19. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4897). Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 24. Okt. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 4959).

Your change, as a redline

Art. 99 Pauschale

(Art. 82 Abs. 3 Bst. a BPV) 1 Der Anspruch auf Vergütung der Besuchsreise wird mit einer für jeden Einsatzort von der DR in Absprache mit dem EFD festgelegten Pauschale abgegolten. 2 Für Begleitpersonen und Kinder, die sich nicht in der Schweiz aufhalten, werden die Reisekosten höchstens bis zum Betrag der Pauschale nach Absatz 1 vergütet. 3 Die Pauschale ist zurückzuerstatten, wenn: a. die Reise innerhalb eines Monats nach dem gemeldeten Abreisedatum nicht angetreten wurde; b. Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Kosten des Bundes in die Schweiz zurückkehren oder sich auf Kosten des Bundes in einem Drittland niederlassen und zwischen dem Entstehen des Anspruchs und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als sechs Monate liegen. Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 13. Dez. 2021, in Kraft seit 1. März 2022 (AS 2021 874). Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 19. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4897). Fassung gemäss Ziff. I der V des EDA vom 24. Okt. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 4959).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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