Propose a change

Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz

Hat ein in § 1 Abs. 1 genannter Rechtsträger den Zustand eines herauszugebenden Grundstücks oder eines Teils dieses Grundstücks so verändert oder verlangt ein Anspruchsschuldner (§ 25) für den Fall der Herausgabe des Grundstücks von dem Eigentümer so hohe Erstattungsleistungen, daß dem Eigentümer die Rücknahme des Grundstücks nicht zuzumuten ist, so kann der Eigentümer innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verlangen, daß der Anspruchsschuldner das Grundstück oder den veränderten Teil des Grundstücks gegen Entschädigung zu Eigentum erwirbt. Der Anspruchsschuldner kann den Erwerb des veränderten Grundstücksteils verweigern, wenn der Eigentümer ihm nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist anbietet, diejenigen weiteren Teile des herauszugebenden Grundstücks gegen Entschädigung zu erwerben, ohne die der Anspruchsschuldner den veränderten Grundstücksteil nicht zweckmäßig benutzen kann. Ist der Herausgabeschuldner nicht der Bund, so gilt die vorbezeichnete Frist auch dann als gewahrt, wenn der Eigentümer das Grundstück zum Erwerb innerhalb der Frist dem Bund angeboten hat. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach § 22 Abs. 2.

Your change, as a redline

§ 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz

Hat ein in § 1 Abs. 1 genannter Rechtsträger den Zustand eines herauszugebenden Grundstücks oder eines Teils dieses Grundstücks so verändert oder verlangt ein Anspruchsschuldner (§ 25) für den Fall der Herausgabe des Grundstücks von dem Eigentümer so hohe Erstattungsleistungen, daß dem Eigentümer die Rücknahme des Grundstücks nicht zuzumuten ist, so kann der Eigentümer innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verlangen, daß der Anspruchsschuldner das Grundstück oder den veränderten Teil des Grundstücks gegen Entschädigung zu Eigentum erwirbt. Der Anspruchsschuldner kann den Erwerb des veränderten Grundstücksteils verweigern, wenn der Eigentümer ihm nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist anbietet, diejenigen weiteren Teile des herauszugebenden Grundstücks gegen Entschädigung zu erwerben, ohne die der Anspruchsschuldner den veränderten Grundstücksteil nicht zweckmäßig benutzen kann. Ist der Herausgabeschuldner nicht der Bund, so gilt die vorbezeichnete Frist auch dann als gewahrt, wenn der Eigentümer das Grundstück zum Erwerb innerhalb der Frist dem Bund angeboten hat. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach § 22 Abs. 2.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds