Propose a change

Verfassung des Kantons Wallis

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 78

1 Die Urversammlung setzt sich zusammen aus den in der Gemeinde stimmberechtigten Einwohnern. 2 Sie wählt einen Gemeinderat von 3 bis 15 Mitgliedern, den Präsidenten und Vize-Präsidenten und gegebenenfalls den Generalrat. 3 In den Gemeinden ohne Generalrat entscheidet die Urversammlung insbesondere über: a. die Gemeindereglemente, ausser in den durch das Gesetz bestimmten Ausnahmen; b. die wichtigen Vorhaben betreffend Verkauf, Gewährung von beschränkten dinglichen Rechten, Tausch, Verpachtung, Veräusserung von Vermögenswerten, Gewährung von Darlehen, Kreditaufnahmen, Leistung von Bürgschaften, Erteilung und Übertragung von Wasserkraftkonzessionen; c. die neuen nicht gebundenen Ausgaben, deren Höhe durch das Gesetz festzulegen ist; d. den Voranschlag und die Rechnung. 4 In den Gemeinden mit Generalrat tritt dieser an die Stelle der Urversammlung und übt mindestens deren Rechte aus, ausgenommen in Wahlangelegenheiten. 5 Das Gesetz bestimmt in beiden Fällen die weitem Zuständigkeiten Sowie die Ausübung dieser Rechte. Angenommen in der Volksabstimmung vom 26. Sept. 2004, in Kraft seit 1. Febr. 2006. Gewährleistungsbeschluss vom 6. Okt. 2005 (BBl 2005 5995 Art. 1 Ziff. 6 2891).

Your change, as a redline

Art. 78

1 Die Urversammlung setzt sich zusammen aus den in der Gemeinde stimmberechtigten Einwohnern. 2 Sie wählt einen Gemeinderat von 3 bis 15 Mitgliedern, den Präsidenten und Vize-Präsidenten und gegebenenfalls den Generalrat. 3 In den Gemeinden ohne Generalrat entscheidet die Urversammlung insbesondere über: a. die Gemeindereglemente, ausser in den durch das Gesetz bestimmten Ausnahmen; b. die wichtigen Vorhaben betreffend Verkauf, Gewährung von beschränkten dinglichen Rechten, Tausch, Verpachtung, Veräusserung von Vermögenswerten, Gewährung von Darlehen, Kreditaufnahmen, Leistung von Bürgschaften, Erteilung und Übertragung von Wasserkraftkonzessionen; c. die neuen nicht gebundenen Ausgaben, deren Höhe durch das Gesetz festzulegen ist; d. den Voranschlag und die Rechnung. 4 In den Gemeinden mit Generalrat tritt dieser an die Stelle der Urversammlung und übt mindestens deren Rechte aus, ausgenommen in Wahlangelegenheiten. 5 Das Gesetz bestimmt in beiden Fällen die weitem Zuständigkeiten Sowie die Ausübung dieser Rechte. Angenommen in der Volksabstimmung vom 26. Sept. 2004, in Kraft seit 1. Febr. 2006. Gewährleistungsbeschluss vom 6. Okt. 2005 (BBl 2005 5995 Art. 1 Ziff. 6 2891).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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