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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17

1 Schweizerische und griechische Staatsangehörige sowie Bürger eines Drittstaates, die nach der Gesetzgebung der einen Vertragspartei versichert sind und im Gebiet der anderen Vertragspartei einen Arbeitsunfall erleiden oder sich eine Berufskrankheit zuziehen, können vom zuständigen Versicherungsträger dieser Vertragspartei alle erforderlichen Sachleistungen verlangen. 2 Haben schweizerische und griechische Staatsangehörige sowie Bürger eines Drittstaates nach der Gesetzgebung der einen Vertragspartei infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Sachleistungen, so werden ihnen diese auch gewährt, wenn sie während der Heilbehandlung und mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Versicherungsträgers ihren Aufenthaltsort in das Gebiet der anderen Vertragspartei verlegen. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn keine ärztlichen Einwände dagegen erhoben werden und die in Frage stehende Person sich zu ihren Angehörigen begibt. Die Zustimmung kann ausserdem nachträglich unter den gleichen Voraussetzungen und für längstens zwei Monate erteilt werden, wenn die betreffende Person das Gebiet der einen Vertragspartei unvermittelt verlassen musste, um sich in das Gebiet der anderen Vertragspartei zu begeben, und aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage war, die Zustimmung vorher einzuholen. 3 Die Sachleistungen, welche die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Personen beanspruchen können, sind nach den Rechtsvorschriften zu gewähren, die für den durch die zuständigen Behörden bezeichneten Versicherungsträger des Aufenthaltsortes gelten. 4 Körperersatzstücke und andere Sachleistungen von erheblicher Bedeutung sind, ausser in Fällen höchster Dringlichkeit, nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Versicherungsträgers zu gewähren.

Your change, as a redline

Art. 17

1 Schweizerische und griechische Staatsangehörige sowie Bürger eines Drittstaates, die nach der Gesetzgebung der einen Vertragspartei versichert sind und im Gebiet der anderen Vertragspartei einen Arbeitsunfall erleiden oder sich eine Berufskrankheit zuziehen, können vom zuständigen Versicherungsträger dieser Vertragspartei alle erforderlichen Sachleistungen verlangen. 2 Haben schweizerische und griechische Staatsangehörige sowie Bürger eines Drittstaates nach der Gesetzgebung der einen Vertragspartei infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Sachleistungen, so werden ihnen diese auch gewährt, wenn sie während der Heilbehandlung und mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Versicherungsträgers ihren Aufenthaltsort in das Gebiet der anderen Vertragspartei verlegen. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn keine ärztlichen Einwände dagegen erhoben werden und die in Frage stehende Person sich zu ihren Angehörigen begibt. Die Zustimmung kann ausserdem nachträglich unter den gleichen Voraussetzungen und für längstens zwei Monate erteilt werden, wenn die betreffende Person das Gebiet der einen Vertragspartei unvermittelt verlassen musste, um sich in das Gebiet der anderen Vertragspartei zu begeben, und aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage war, die Zustimmung vorher einzuholen. 3 Die Sachleistungen, welche die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Personen beanspruchen können, sind nach den Rechtsvorschriften zu gewähren, die für den durch die zuständigen Behörden bezeichneten Versicherungsträger des Aufenthaltsortes gelten. 4 Körperersatzstücke und andere Sachleistungen von erheblicher Bedeutung sind, ausser in Fällen höchster Dringlichkeit, nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Versicherungsträgers zu gewähren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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