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Übereinkommen über psychotrope Stoffe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11 Eintragungen

1. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass für die in Tabelle I aufgeführten Stoffe die Hersteller und alle andern nach Artikel 7 zum Handel damit und zu ihrer Verteilung ermächtigten Personen in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass die hergestellten und vorrätig gehaltenen Mengen sowie bei jedem Erwerb und jeder Abgabe Menge, Datum, Namen des Lieferanten und Empfängers genau ersichtlich sind. 2. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass hinsichtlich der in den Tabellen II und III aufgeführten Stoffe die Hersteller, die Grossverteiler, die Importeure und Exporteure in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass die hergestellten Mengen sowie bei jedem Erwerb und jeder Abgabe Menge, Datum, Namen des Lieferanten und Empfängers genau ersichtlich sind. 3. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass hinsichtlich der in Tabelle II aufgeführten Stoffe die Detailverteiler, Krankenanstalten, Behandlungsstellen und die wissenschaftlichen Institute in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass bei jedem Erwerb und jeder Abgabe Menge, Datum, Namen des Lieferanten und Empfängers genau ersichtlich sind. 4. Die Vertragsparteien sorgen durch geeignete Verfahren sowie unter Berücksichtigung der eigenen Berufs‑ und Handelsgepflogenheiten dafür, dass Angaben über Erwerb und Abgabe der in Tabelle III aufgeführten Stoffe durch Detailverteiler, Krankenanstalten, Behandlungsstellen und wissenschaftliche Institute ohne Schwierigkeiten eingesehen werden können. 5. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass hinsichtlich der in Tabelle IV aufgeführten Stoffe die Hersteller, Importeure und Exporteure in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass die hergestellten, eingeführten und ausgeführten Mengen ersichtlich sind. 6. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass die Hersteller der nach Absatz 3 des Artikels 3 ausgenommenen Zubereitungen über die Menge jedes zur Herstellung einer ausgenommenen Zubereitung verwendeten psychotropen Stoffes sowie über Art, Gesamtmenge und erstmalige Abgabe der daraus hergestellten ausgenommenen Zubereitung Buch führen. 7. Die Vertragsparteien sorgen dafür, dass die in diesem Artikel vorgesehenen Buchführungen und Angaben, soweit sie für Berichte nach Artikel 16 benötigt werden, mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Your change, as a redline

Art. 11 Eintragungen

1. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass für die in Tabelle I aufgeführten Stoffe die Hersteller und alle andern nach Artikel 7 zum Handel damit und zu ihrer Verteilung ermächtigten Personen in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass die hergestellten und vorrätig gehaltenen Mengen sowie bei jedem Erwerb und jeder Abgabe Menge, Datum, Namen des Lieferanten und Empfängers genau ersichtlich sind. 2. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass hinsichtlich der in den Tabellen II und III aufgeführten Stoffe die Hersteller, die Grossverteiler, die Importeure und Exporteure in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass die hergestellten Mengen sowie bei jedem Erwerb und jeder Abgabe Menge, Datum, Namen des Lieferanten und Empfängers genau ersichtlich sind. 3. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass hinsichtlich der in Tabelle II aufgeführten Stoffe die Detailverteiler, Krankenanstalten, Behandlungsstellen und die wissenschaftlichen Institute in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass bei jedem Erwerb und jeder Abgabe Menge, Datum, Namen des Lieferanten und Empfängers genau ersichtlich sind. 4. Die Vertragsparteien sorgen durch geeignete Verfahren sowie unter Berücksichtigung der eigenen Berufs‑ und Handelsgepflogenheiten dafür, dass Angaben über Erwerb und Abgabe der in Tabelle III aufgeführten Stoffe durch Detailverteiler, Krankenanstalten, Behandlungsstellen und wissenschaftliche Institute ohne Schwierigkeiten eingesehen werden können. 5. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass hinsichtlich der in Tabelle IV aufgeführten Stoffe die Hersteller, Importeure und Exporteure in der von jeder Vertragspartei zu bestimmenden Weise Buch führen, so dass die hergestellten, eingeführten und ausgeführten Mengen ersichtlich sind. 6. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass die Hersteller der nach Absatz 3 des Artikels 3 ausgenommenen Zubereitungen über die Menge jedes zur Herstellung einer ausgenommenen Zubereitung verwendeten psychotropen Stoffes sowie über Art, Gesamtmenge und erstmalige Abgabe der daraus hergestellten ausgenommenen Zubereitung Buch führen. 7. Die Vertragsparteien sorgen dafür, dass die in diesem Artikel vorgesehenen Buchführungen und Angaben, soweit sie für Berichte nach Artikel 16 benötigt werden, mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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