Propose a change

Übereinkommen über psychotrope Stoffe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Verbote und Beschränkungen von Aus‑ und Einfuhr

1. Eine Vertragspartei kann allen andern Vertragsparteien durch Vermittlung des Generalsekretärs notifizieren, dass sie die Einfuhr eines oder mehrerer in Tabelle II, III oder IV aufgeführter und in der Notifikation angegebener Stoffe in ihren Staat oder in eine ihrer Regionen verbietet. In dieser Notifikation hat die Vertragspartei den Namen des Stoffes gemäss Tabelle II, III oder IV anzugeben. 2. Ist einer Vertragspartei ein Verbot nach Absatz 1 notifiziert worden, so trifft sie die erforderlichen Massnahmen, damit keiner der in der Notifikation angegebenen Stoffe nach dem Staat oder einer der Regionen der Vertragspartei, welche die Notifikation vorgenommen hat, ausgeführt wird. 3. Ungeachtet der vorhergehenden Absätze kann eine Vertragspartei, die eine Notifikation nach Absatz 1 vorgenommen hat, von Fall zu Fall durch eine Sondereinfuhrbewilligung die Einfuhr bestimmter Mengen der betreffenden Stoffe oder von Zubereitungen, die derartige Stoffe enthalten, gestatten. Die die Bewilligung ausstellende Behörde des Einfuhrstaates sendet zwei Abschriften der Sondereinfuhrbewilligung unter Angabe von Name und Adresse des Importeurs und des Exporteurs an die zuständige Behörde des Ausfuhrstaates oder der Ausfuhrregion, die daraufhin den Exporteur ermächtigen kann, den Versand vorzunehmen. Eine ordnungsgemäss mit dem Visum der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates oder der Ausfuhrregion versehene Abschrift der Sondereinfuhrbewilligung ist der Sendung beizufügen.

Your change, as a redline

Art. 13 Verbote und Beschränkungen von Aus‑ und Einfuhr

1. Eine Vertragspartei kann allen andern Vertragsparteien durch Vermittlung des Generalsekretärs notifizieren, dass sie die Einfuhr eines oder mehrerer in Tabelle II, III oder IV aufgeführter und in der Notifikation angegebener Stoffe in ihren Staat oder in eine ihrer Regionen verbietet. In dieser Notifikation hat die Vertragspartei den Namen des Stoffes gemäss Tabelle II, III oder IV anzugeben. 2. Ist einer Vertragspartei ein Verbot nach Absatz 1 notifiziert worden, so trifft sie die erforderlichen Massnahmen, damit keiner der in der Notifikation angegebenen Stoffe nach dem Staat oder einer der Regionen der Vertragspartei, welche die Notifikation vorgenommen hat, ausgeführt wird. 3. Ungeachtet der vorhergehenden Absätze kann eine Vertragspartei, die eine Notifikation nach Absatz 1 vorgenommen hat, von Fall zu Fall durch eine Sondereinfuhrbewilligung die Einfuhr bestimmter Mengen der betreffenden Stoffe oder von Zubereitungen, die derartige Stoffe enthalten, gestatten. Die die Bewilligung ausstellende Behörde des Einfuhrstaates sendet zwei Abschriften der Sondereinfuhrbewilligung unter Angabe von Name und Adresse des Importeurs und des Exporteurs an die zuständige Behörde des Ausfuhrstaates oder der Ausfuhrregion, die daraufhin den Exporteur ermächtigen kann, den Versand vorzunehmen. Eine ordnungsgemäss mit dem Visum der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates oder der Ausfuhrregion versehene Abschrift der Sondereinfuhrbewilligung ist der Sendung beizufügen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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