Propose a change

Übereinkommen über psychotrope Stoffe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Lizenzen

1. Die Vertragsparteien unterstellen die Herstellung und die Verteilung der in den Tabellen II, III und IV aufgeführten Stoffe sowie den Handel damit (einschliesslich des Ein‑ und Ausfuhrhandels) einer Lizenzpflicht oder einer andern ähnlichen Kontrollmassnahme. 2. Die Vertragsparteien: a) überwachen alle ordnungsgemäss ermächtigten Personen und Unternehmen, die sich mit der Herstellung oder der Verteilung von Stoffen im Sinne des Absatzes 1 oder dem Handel damit (einschliesslich des Ein‑ und Ausfuhrhandels) befassen; b) unterstellen Betriebe und Räumlichkeiten, in denen die Herstellung, der Handel oder die Verteilung ausgeübt werden können, der Lizenzpflicht oder einer andern ähnlichen Kontrollmassnahme; und c) sind dafür besorgt, dass in derartigen Betrieben und Räumlichkeiten Sicherheitsmassnahmen getroffen werden, um Diebstähle oder andere Entwendungen von Vorräten zu verhüten. 3. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels betreffend die Lizenzpflicht oder eine andere ähnliche Kontrollmassnahme brauchen nicht unbedingt auf Personen angewendet zu werden, die berechtigt sind, therapeutische oder wissenschaftliche Aufgaben zu erfüllen und in Ausübung dieser Aufgaben handeln. 4. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass alle Personen, die nach Massgabe dieses Übereinkommens Lizenzen erhalten haben oder die nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder nach Absatz b des Artikels 7 gleichartige Bewilligungen besitzen, zur wirksamen und gewissenhaften Ausführung der aufgrund dieses Übereinkommens erlassenen Gesetze und sonstigen Vorschriften ausreichend befähigt sein müssen.

Your change, as a redline

Art. 8 Lizenzen

1. Die Vertragsparteien unterstellen die Herstellung und die Verteilung der in den Tabellen II, III und IV aufgeführten Stoffe sowie den Handel damit (einschliesslich des Ein‑ und Ausfuhrhandels) einer Lizenzpflicht oder einer andern ähnlichen Kontrollmassnahme. 2. Die Vertragsparteien: a) überwachen alle ordnungsgemäss ermächtigten Personen und Unternehmen, die sich mit der Herstellung oder der Verteilung von Stoffen im Sinne des Absatzes 1 oder dem Handel damit (einschliesslich des Ein‑ und Ausfuhrhandels) befassen; b) unterstellen Betriebe und Räumlichkeiten, in denen die Herstellung, der Handel oder die Verteilung ausgeübt werden können, der Lizenzpflicht oder einer andern ähnlichen Kontrollmassnahme; und c) sind dafür besorgt, dass in derartigen Betrieben und Räumlichkeiten Sicherheitsmassnahmen getroffen werden, um Diebstähle oder andere Entwendungen von Vorräten zu verhüten. 3. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels betreffend die Lizenzpflicht oder eine andere ähnliche Kontrollmassnahme brauchen nicht unbedingt auf Personen angewendet zu werden, die berechtigt sind, therapeutische oder wissenschaftliche Aufgaben zu erfüllen und in Ausübung dieser Aufgaben handeln. 4. Die Vertragsparteien schreiben vor, dass alle Personen, die nach Massgabe dieses Übereinkommens Lizenzen erhalten haben oder die nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder nach Absatz b des Artikels 7 gleichartige Bewilligungen besitzen, zur wirksamen und gewissenhaften Ausführung der aufgrund dieses Übereinkommens erlassenen Gesetze und sonstigen Vorschriften ausreichend befähigt sein müssen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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