Propose a change

Geschäftsordnung des Stadtrates von Luzern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

6 Geschäftsliste 1 Die Geschäfte werden von den Direktionen und der Stadtkanzlei auf je separaten Listen aufgeführt und wie folgt unterteilt: a. In der Gruppe A werden diejenigen Geschäfte traktandiert, die gestützt auf die Unterlagen ohne weitere mündliche Erläuterungen entschieden werden können (reine Vollzugsgeschäfte ohne Ermessen, Bewilligungen sowie Beiträge und andere Entscheide gemäss Antrag der Gesuchstellenden); b. In der Gruppe B werden diejenigen Geschäfte traktandiert, für deren Beschlussfassung mündliche Erläuterungen erforderlich sind oder eine Aussprache nötig ist (Vollzugsgeschäfte mit Ermessensspielraum, Verweigerung von Bewilligungen oder nur teilweise Bewilligung, ganze oder teilweise Ablehnung von Gesuchen, Geschäfte mit politischer Bedeutung, Vernehmlassungen zu Beschwerden); c. In der Gruppe C werden Berichte und Berichte und Anträge an den Grossen Stadtrat, Antworten auf und Stellungnahmen zu Vorstössen des Grossen Stadtrates, weitere Parlamentsgeschäfte, Erläuterungen an die Stimmberechtigten sowie Vernehmlassungen zu Vorlagen des Bundes oder des Kantons traktandiert; d. Unter Kommunikation werden Geschäfte, die nicht formell beschlossen werden, traktandiert: – künftige C-Geschäfte; – Informationsgeschäfte; – Abklärungen von Vorfragen. 2 Die Geschäftslisten sind vor jeder Stadtratssitzung jeweils am Freitag der Vorwoche, spätestens 16.00 Uhr, der Stadtkanzlei abzugeben. Diese verteilt sie sofort an folgende Personen: – Mitglieder des Stadtrates; 6 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008. Seite 6/16 – Stadtschreiberin oder Stadtschreiber sowie Stadtschreiberin- Stellvertreterin oder Stadtschreiber-Stellvertreter; – Rechtskonsulentin oder Rechtskonsulent; – Leiterin oder Leiter der Stelle für Kommunikation; – Stabschefinnen oder Stabschefs; – Personalchefin oder Personalchef sowie – alle von den Direktionen der Stadtkanzlei Gemeldeten. 3 Die Geschäftslisten sind vertraulich zu behandeln. Die Personalien betroffener Personen sind anonymisiert anzugeben. Art. 19 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung ist anwendbar. 4 Nachtraktandierungen sind nur ausnahmsweise in dringlichen Fällen gestattet. Sie sind zusammen mit allfälligen Rückzügen von Geschäften in der Regel bis Montagabend vor der jeweiligen Sitzung möglich.

Your change, as a redline

Art. 10

6 Geschäftsliste 1 Die Geschäfte werden von den Direktionen und der Stadtkanzlei auf je separaten Listen aufgeführt und wie folgt unterteilt: a. In der Gruppe A werden diejenigen Geschäfte traktandiert, die gestützt auf die Unterlagen ohne weitere mündliche Erläuterungen entschieden werden können (reine Vollzugsgeschäfte ohne Ermessen, Bewilligungen sowie Beiträge und andere Entscheide gemäss Antrag der Gesuchstellenden); b. In der Gruppe B werden diejenigen Geschäfte traktandiert, für deren Beschlussfassung mündliche Erläuterungen erforderlich sind oder eine Aussprache nötig ist (Vollzugsgeschäfte mit Ermessensspielraum, Verweigerung von Bewilligungen oder nur teilweise Bewilligung, ganze oder teilweise Ablehnung von Gesuchen, Geschäfte mit politischer Bedeutung, Vernehmlassungen zu Beschwerden); c. In der Gruppe C werden Berichte und Berichte und Anträge an den Grossen Stadtrat, Antworten auf und Stellungnahmen zu Vorstössen des Grossen Stadtrates, weitere Parlamentsgeschäfte, Erläuterungen an die Stimmberechtigten sowie Vernehmlassungen zu Vorlagen des Bundes oder des Kantons traktandiert; d. Unter Kommunikation werden Geschäfte, die nicht formell beschlossen werden, traktandiert: – künftige C-Geschäfte; – Informationsgeschäfte; – Abklärungen von Vorfragen. 2 Die Geschäftslisten sind vor jeder Stadtratssitzung jeweils am Freitag der Vorwoche, spätestens 16.00 Uhr, der Stadtkanzlei abzugeben. Diese verteilt sie sofort an folgende Personen: – Mitglieder des Stadtrates; 6 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008. Seite 6/16 – Stadtschreiberin oder Stadtschreiber sowie Stadtschreiberin- Stellvertreterin oder Stadtschreiber-Stellvertreter; – Rechtskonsulentin oder Rechtskonsulent; – Leiterin oder Leiter der Stelle für Kommunikation; – Stabschefinnen oder Stabschefs; – Personalchefin oder Personalchef sowie – alle von den Direktionen der Stadtkanzlei Gemeldeten. 3 Die Geschäftslisten sind vertraulich zu behandeln. Die Personalien betroffener Personen sind anonymisiert anzugeben. Art. 19 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung ist anwendbar. 4 Nachtraktandierungen sind nur ausnahmsweise in dringlichen Fällen gestattet. Sie sind zusammen mit allfälligen Rückzügen von Geschäften in der Regel bis Montagabend vor der jeweiligen Sitzung möglich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds