Propose a change

Geschäftsordnung des Stadtrates von Luzern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11

7 Aktenauflage 1 Die Akten sind der Stadtkanzlei zusammen mit den nötigen Unterlagen bis spätestens Montagnachmittag, 14.30 Uhr, vor der jeweiligen Stadtratessitzung abzugeben. Sie liegen gleichentags ab 16.00 Uhr im Sitzungszimmer des Stadtrates zur Einsicht auf. 2 Das Recht, die im Sitzungszimmer des Stadtrates aufliegenden Akten einzusehen, haben neben den Mitgliedern des Stadtrates – die Stadtschreiberin oder der Stadtschreiber sowie die Stadtschreiberin- Stellvertreterin oder der Stadtschreiber-Stellvertreter, – die Rechtskonsulentin oder der Rechtskonsulent, – die Leiterin oder der Leiter der Stelle für Kommunikation sowie – auf Anordnung der jeweiligen Direktorin oder des Direktors die Stabschefin oder der Stabschef. 3 Die Unterlagen zu den Geschäften der Gruppe C sind den Mitgliedern des Stadtrates und der Stadtschreiberin oder dem Stadtschreiber in der Regel 10 Tage vor der Sitzung zuzustellen. 4 Die Direktionen und die Stadtkanzlei stellen ihre traktandierten Geschäfte der Gruppe A bis C während der Aktenauflage elektronisch zur Einsicht durch die von den einzelnen Mitgliedern des Stadtrates bezeichneten und die gemäss Abs. 2 berechtigten Personen bereit. Sie stellen jederzeit sicher, dass die elektronische Version mit der Aktenauflage im Stadtratszimmer deckungsgleich ist. 7 Fassung gemäss Änderung vom 10. Dezember 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004. Seite 7/16 5 Änderungen an Geschäften in der Aktenauflage sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Dabei ist wie folgt vorzugehen: a. Die federführende Direktion nimmt die Änderungen im elektronischen Dokument vor und überbringt zwei ausgedruckte neue Versionen der Stadtkanzlei für die Aktenauflage. Die geänderten Stellen sind zu kennzeichnen; b. Die Stadtkanzlei ergänzt die Aktenauflage im Sitzungszimmer des Stadtrates und vermerkt in der aufliegenden Geschäftsliste die Änderung mit Datum und Zeit.

Your change, as a redline

Art. 11

7 Aktenauflage 1 Die Akten sind der Stadtkanzlei zusammen mit den nötigen Unterlagen bis spätestens Montagnachmittag, 14.30 Uhr, vor der jeweiligen Stadtratessitzung abzugeben. Sie liegen gleichentags ab 16.00 Uhr im Sitzungszimmer des Stadtrates zur Einsicht auf. 2 Das Recht, die im Sitzungszimmer des Stadtrates aufliegenden Akten einzusehen, haben neben den Mitgliedern des Stadtrates – die Stadtschreiberin oder der Stadtschreiber sowie die Stadtschreiberin- Stellvertreterin oder der Stadtschreiber-Stellvertreter, – die Rechtskonsulentin oder der Rechtskonsulent, – die Leiterin oder der Leiter der Stelle für Kommunikation sowie – auf Anordnung der jeweiligen Direktorin oder des Direktors die Stabschefin oder der Stabschef. 3 Die Unterlagen zu den Geschäften der Gruppe C sind den Mitgliedern des Stadtrates und der Stadtschreiberin oder dem Stadtschreiber in der Regel 10 Tage vor der Sitzung zuzustellen. 4 Die Direktionen und die Stadtkanzlei stellen ihre traktandierten Geschäfte der Gruppe A bis C während der Aktenauflage elektronisch zur Einsicht durch die von den einzelnen Mitgliedern des Stadtrates bezeichneten und die gemäss Abs. 2 berechtigten Personen bereit. Sie stellen jederzeit sicher, dass die elektronische Version mit der Aktenauflage im Stadtratszimmer deckungsgleich ist. 7 Fassung gemäss Änderung vom 10. Dezember 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004. Seite 7/16 5 Änderungen an Geschäften in der Aktenauflage sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Dabei ist wie folgt vorzugehen: a. Die federführende Direktion nimmt die Änderungen im elektronischen Dokument vor und überbringt zwei ausgedruckte neue Versionen der Stadtkanzlei für die Aktenauflage. Die geänderten Stellen sind zu kennzeichnen; b. Die Stadtkanzlei ergänzt die Aktenauflage im Sitzungszimmer des Stadtrates und vermerkt in der aufliegenden Geschäftsliste die Änderung mit Datum und Zeit.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds