Ausführungsreglement zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 29 Art. 28 * …
Besondere Massnahmen 1 Der Verantwortliche für die Datenbearbeitung trifft die technischen und organisatorischen Massnahmen, die geeignet sind, namentlich folgenden Zielen gerecht zu werden: * a) * die Nutzer für die Risiken für die Freiheiten und die Privatsphäre sensibilisieren; b) * die Nutzer vor jedem Zugriff auf Daten und Bearbeitungsmittel authentifizieren; c) * den Zugriff auf die für den Nutzer notwendigen Daten beschränken; d) * eine Protokollierung zur Aufzeichnung der Zugriffe und Verwaltung der Vorfälle vorsehen; e) * die Sicherheit der Arbeitsplätze, einschliesslich der mobilen Ausrüstungen, internen Netzwerke, Server und Websites gewährleisten; f) * regelmässige Sicherungen durchführen und die Kontinuität der Tätigkeit gewährleisten, indem die Wiederherstellung der installierten Systeme im Falle eines Unterbruchs sichergestellt wird; g) * die Daten auf gesicherte Weise archivieren; h) * den Zugriff auf die Daten während der Unterhaltsarbeiten beschränken und die korrekte Vernichtung der Daten gewährleisten; i) * die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch Subunternehmer überprüfen, gegebenenfalls durch Audits; j) * die Zuverlässigkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten; k) * die Daten nach Möglichkeit verschlüsseln oder pseudonymisieren; l) * die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen regelmässig überprüfen, analysieren und bewerten. 2 Die Daten sind so zu organisieren, dass die betroffenen Personen ihr Auskunftsrecht und ihr Recht auf Berichtigung wahrnehmen können. *
Art. 29 Art. 28 * …
Besondere Massnahmen 1 Der Verantwortliche für die Datenbearbeitung trifft die technischen und organisatorischen Massnahmen, die geeignet sind, namentlich folgenden Zielen gerecht zu werden: * a) * die Nutzer für die Risiken für die Freiheiten und die Privatsphäre sensibilisieren; b) * die Nutzer vor jedem Zugriff auf Daten und Bearbeitungsmittel authentifizieren; c) * den Zugriff auf die für den Nutzer notwendigen Daten beschränken; d) * eine Protokollierung zur Aufzeichnung der Zugriffe und Verwaltung der Vorfälle vorsehen; e) * die Sicherheit der Arbeitsplätze, einschliesslich der mobilen Ausrüstungen, internen Netzwerke, Server und Websites gewährleisten; f) * regelmässige Sicherungen durchführen und die Kontinuität der Tätigkeit gewährleisten, indem die Wiederherstellung der installierten Systeme im Falle eines Unterbruchs sichergestellt wird; g) * die Daten auf gesicherte Weise archivieren; h) * den Zugriff auf die Daten während der Unterhaltsarbeiten beschränken und die korrekte Vernichtung der Daten gewährleisten; i) * die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch Subunternehmer überprüfen, gegebenenfalls durch Audits; j) * die Zuverlässigkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten; k) * die Daten nach Möglichkeit verschlüsseln oder pseudonymisieren; l) * die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen regelmässig überprüfen, analysieren und bewerten. 2 Die Daten sind so zu organisieren, dass die betroffenen Personen ihr Auskunftsrecht und ihr Recht auf Berichtigung wahrnehmen können. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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