Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 44 Bestimmung der Art des Angebots
(Art. 36 Abs. 1 FIDLEG)
1 Bei der Berechnung des Wertes der Effekten nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c sowie bei der Berechnung des Gesamtwerts nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e FIDLEG ist auf den Wert abzustellen, der von Anlegerinnen und Anlegern als Gegenleistung an den Anbieter der Effekten erbracht wird.
2 Massgebender Zeitpunkt zur Bestimmung der Werte der Effekten in Franken nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben c–e FIDLEG ist der Beginn des jeweiligen Angebots. Liegen zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben zum Emissionsvolumen oder Emissionskurs vor oder können diese nicht in Bandbreiten festgestellt werden, so ist der Zeitpunkt der Festlegung des Emissionsvolumens oder Emissionskurses massgebend.
3 Der Zeitraum nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e FIDLEG beginnt mit dem ersten öffentlichen Angebot zu laufen.
4 Bei Werten oder Stückelungen, die nicht auf Franken lauten, ist der von der Schweizerischen Nationalbank bekannt gegebene Wechselkurs massgebend. Ist ein solcher Wechselkurs nicht verfügbar, so kann auf den Wechselkurs einer im Devisenhandel massgebenden Schweizer Bank abgestellt werden.
Your change, as a redline
Art. 44 Bestimmung der Art des Angebots
(Art. 36 Abs. 1 FIDLEG)
1 Bei der Berechnung des Wertes der Effekten nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c sowie bei der Berechnung des Gesamtwerts nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e FIDLEG ist auf den Wert abzustellen, der von Anlegerinnen und Anlegern als Gegenleistung an den Anbieter der Effekten erbracht wird.
2 Massgebender Zeitpunkt zur Bestimmung der Werte der Effekten in Franken nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben c–e FIDLEG ist der Beginn des jeweiligen Angebots. Liegen zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben zum Emissionsvolumen oder Emissionskurs vor oder können diese nicht in Bandbreiten festgestellt werden, so ist der Zeitpunkt der Festlegung des Emissionsvolumens oder Emissionskurses massgebend.
3 Der Zeitraum nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e FIDLEG beginnt mit dem ersten öffentlichen Angebot zu laufen.
4 Bei Werten oder Stückelungen, die nicht auf Franken lauten, ist der von der Schweizerischen Nationalbank bekannt gegebene Wechselkurs massgebend. Ist ein solcher Wechselkurs nicht verfügbar, so kann auf den Wechselkurs einer im Devisenhandel massgebenden Schweizer Bank abgestellt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.