Propose a change

Verordnung über die Finanzdienstleistungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 48 Anerkannter ausländischer Handelsplatz oder anerkanntes ausländisches DLT-Handelssystem

(Art. 38 Abs. 1 Bst. c und 47 Abs. 2 Bst. c FIDLEG) 1 Als anerkannter ausländischer Handelsplatz oder anerkanntes ausländisches DLT-Handelssystem gilt für die Zwecke dieser Verordnung und des 3. Titels FIDLEG jeder ausländische Handelsplatz oder jedes ausländische DLT-Handelssystem, dessen Regulierung, Aufsicht und Transparenz als angemessen anerkannt wurde: a. für die Zwecke der Handelszulassung: durch den Schweizer Handelsplatz oder das Schweizer DLT-Handelssystem; oder b. für die Zwecke eines öffentlichen Angebots ohne Handelszulassung: durch einen Schweizer Handelsplatz, ein Schweizer DLT-Handelssystem oder eine Prüfstelle. 2 Die Anerkennung nach Absatz 1 kann auf bestimmte Handelssegmente beschränkt sein. 3 Schweizer Handelsplätze, Schweizer DLT-Handelssysteme und Prüfstellen führen und veröffentlichen eine Liste mit den von ihnen anerkannten ausländischen Handelsplätzen, DLT-Handelssystemen oder den anerkannten Handelssegmenten solcher ausländischen Handelsplätze oder DLT-Handelssysteme. Ausdruck gemäss Ziff. I 4 der V vom 18. Juni 2021 zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register, in Kraft seit 1. Aug. 2021 (AS 2021 400). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.

Your change, as a redline

Art. 48 Anerkannter ausländischer Handelsplatz oder anerkanntes ausländisches DLT-Handelssystem

(Art. 38 Abs. 1 Bst. c und 47 Abs. 2 Bst. c FIDLEG) 1 Als anerkannter ausländischer Handelsplatz oder anerkanntes ausländisches DLT-Handelssystem gilt für die Zwecke dieser Verordnung und des 3. Titels FIDLEG jeder ausländische Handelsplatz oder jedes ausländische DLT-Handelssystem, dessen Regulierung, Aufsicht und Transparenz als angemessen anerkannt wurde: a. für die Zwecke der Handelszulassung: durch den Schweizer Handelsplatz oder das Schweizer DLT-Handelssystem; oder b. für die Zwecke eines öffentlichen Angebots ohne Handelszulassung: durch einen Schweizer Handelsplatz, ein Schweizer DLT-Handelssystem oder eine Prüfstelle. 2 Die Anerkennung nach Absatz 1 kann auf bestimmte Handelssegmente beschränkt sein. 3 Schweizer Handelsplätze, Schweizer DLT-Handelssysteme und Prüfstellen führen und veröffentlichen eine Liste mit den von ihnen anerkannten ausländischen Handelsplätzen, DLT-Handelssystemen oder den anerkannten Handelssegmenten solcher ausländischen Handelsplätze oder DLT-Handelssysteme. Ausdruck gemäss Ziff. I 4 der V vom 18. Juni 2021 zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register, in Kraft seit 1. Aug. 2021 (AS 2021 400). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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