Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 51 Anforderungen an die Rechnungslegung
(Art. 40 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 FIDLEG)
1 Emittenten oder Garantie- und Sicherheitengeber müssen einen Rechnungslegungsstandard anwenden, der anerkannt ist:
a. für die Zwecke der Handelszulassung: durch den entsprechenden Schweizer Handelsplatz oder das entsprechende Schweizer DLT-Handelssystem; oder
b. für die Zwecke eines öffentlichen Angebots ohne Handelszulassung: durch einen Schweizer Handelsplatz, ein Schweizer DLT-Handelssystem oder die mit der Prüfung befasste Prüfstelle.
2 Schweizer Handelsplätze, DLT-Handelssysteme und Prüfstellen führen und veröffentlichen eine Liste mit den von ihnen generell anerkannten Rechnungslegungsstandards.
3 Handelsplätze, DLT-Handelssysteme und Prüfstellen können im Einzelfall weitere Rechnungslegungsstandards anerkennen. Die Anerkennung kann davon abhängig gemacht werden, dass die wesentlichen Unterschiede zwischen dem im Einzelfall anerkannten Rechnungslegungsstandard und einem nach Absatz 1 generell anerkannten Rechnungslegungsstandard im Prospekt erläutert werden.
Your change, as a redline
Art. 51 Anforderungen an die Rechnungslegung
(Art. 40 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 FIDLEG)
1 Emittenten oder Garantie- und Sicherheitengeber müssen einen Rechnungslegungsstandard anwenden, der anerkannt ist:
a. für die Zwecke der Handelszulassung: durch den entsprechenden Schweizer Handelsplatz oder das entsprechende Schweizer DLT-Handelssystem; oder
b. für die Zwecke eines öffentlichen Angebots ohne Handelszulassung: durch einen Schweizer Handelsplatz, ein Schweizer DLT-Handelssystem oder die mit der Prüfung befasste Prüfstelle.
2 Schweizer Handelsplätze, DLT-Handelssysteme und Prüfstellen führen und veröffentlichen eine Liste mit den von ihnen generell anerkannten Rechnungslegungsstandards.
3 Handelsplätze, DLT-Handelssysteme und Prüfstellen können im Einzelfall weitere Rechnungslegungsstandards anerkennen. Die Anerkennung kann davon abhängig gemacht werden, dass die wesentlichen Unterschiede zwischen dem im Einzelfall anerkannten Rechnungslegungsstandard und einem nach Absatz 1 generell anerkannten Rechnungslegungsstandard im Prospekt erläutert werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.