Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 106 Anerkennung einer Systemrisikopufferquote aus anderen EWR-Mitgliedstaaten

1) Die Regierung kann auf Grundlage einer Empfehlung der FMA oder des Ausschusses für Finanzmarktstabilität Quoten für den Systemrisikopuffer aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat für in Liechtenstein bewilligte Banken hinsichtlich Risikopositionen, die in diesem EWR-Mitgliedstaat belegen sind, anerkennen. Die FMA zeigt die Anerkennung dem ESRB an. 2) Bei der Entscheidung über die Anerkennung einer Systemrisikopufferquote aus anderen EWR-Mitgliedstaaten berücksichtigt die Regierung die Informationen, welche der die Pufferquote festlegende EWR-Mitgliedstaat nach Art. 133 Abs. 9 und 13 der Richtlinie 2013/36/EU vorlegt. 3) Erkennt die Regierung eine Quote für den Systemrisikopuffer aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat für in Liechtenstein bewilligte Banken an, gilt der entsprechende Systemrisikopuffer zusätzlich zu dem Systemrisikopuffer, den die Regierung nach Art. 104 festgelegt hat, sofern die beiden Systemrisikopuffer unterschiedliche Risiken abdecken. Decken die beiden Puffer dasselbe Risiko ab, gilt nur der höhere der beiden Systemrisikopuffer. 4) Die Regierung kann das Nähere über die Anerkennung von Quoten für den Systemrisikopuffer mit Verordnung regeln.

Your change, as a redline

Art. 106 Anerkennung einer Systemrisikopufferquote aus anderen EWR-Mitgliedstaaten

1) Die Regierung kann auf Grundlage einer Empfehlung der FMA oder des Ausschusses für Finanzmarktstabilität Quoten für den Systemrisikopuffer aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat für in Liechtenstein bewilligte Banken hinsichtlich Risikopositionen, die in diesem EWR-Mitgliedstaat belegen sind, anerkennen. Die FMA zeigt die Anerkennung dem ESRB an. 2) Bei der Entscheidung über die Anerkennung einer Systemrisikopufferquote aus anderen EWR-Mitgliedstaaten berücksichtigt die Regierung die Informationen, welche der die Pufferquote festlegende EWR-Mitgliedstaat nach Art. 133 Abs. 9 und 13 der Richtlinie 2013/36/EU vorlegt. 3) Erkennt die Regierung eine Quote für den Systemrisikopuffer aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat für in Liechtenstein bewilligte Banken an, gilt der entsprechende Systemrisikopuffer zusätzlich zu dem Systemrisikopuffer, den die Regierung nach Art. 104 festgelegt hat, sofern die beiden Systemrisikopuffer unterschiedliche Risiken abdecken. Decken die beiden Puffer dasselbe Risiko ab, gilt nur der höhere der beiden Systemrisikopuffer. 4) Die Regierung kann das Nähere über die Anerkennung von Quoten für den Systemrisikopuffer mit Verordnung regeln.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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