Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 111 Nichterfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung

Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach Art. 94 Abs. 2 gilt für die Zwecke der Art. 108 bis 110 als nicht erfüllt, wenn eine Bank nicht über Eigenmittel in der erforderlichen Höhe und Qualität verfügt, um gleichzeitig die kombinierte Kapitalpufferanforderung und alle der folgenden Anforderungen zu erfüllen: a) Art. 92 Abs. 1 Bst. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Abdeckung anderer Risiken als des Risikos der übermässigen Verschuldung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155; b) Art. 92 Abs. 1 Bst. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Abdeckung anderer Risiken als des Risikos der übermässigen Verschuldung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155; und c) Art. 92 Abs. 1 Bst. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Abdeckung anderer Risiken als des Risikos der übermässigen Verschuldung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155.

Your change, as a redline

Art. 111 Nichterfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung

Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach Art. 94 Abs. 2 gilt für die Zwecke der Art. 108 bis 110 als nicht erfüllt, wenn eine Bank nicht über Eigenmittel in der erforderlichen Höhe und Qualität verfügt, um gleichzeitig die kombinierte Kapitalpufferanforderung und alle der folgenden Anforderungen zu erfüllen: a) Art. 92 Abs. 1 Bst. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Abdeckung anderer Risiken als des Risikos der übermässigen Verschuldung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155; b) Art. 92 Abs. 1 Bst. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Abdeckung anderer Risiken als des Risikos der übermässigen Verschuldung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155; und c) Art. 92 Abs. 1 Bst. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Abdeckung anderer Risiken als des Risikos der übermässigen Verschuldung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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