Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 114 c) Ausschüttung bei Unterschreiten der Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote

Wenn eine Bank die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nach Art. 92 Abs. 1a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht erfüllt und beabsichtigt, eine Ausschüttung ausschüttungsfähiger Gewinne vorzunehmen oder eine Massnahme nach Art. 112 Abs. 2 zu ergreifen, zeigt sie dies der FMA unter Angabe der folgenden Informationen an: a) die von der Bank vorgehaltenen Eigenmittel, aufgeschlüsselt nach: 1. hartem Kernkapital; 2. zusätzlichem Kernkapital; b) die Höhe der Zwischengewinne und Gewinne zum Jahresende; c) den nach Art. 113 berechneten ausschüttungsfähigen Höchstbetrag; und d) die Höhe der ausschüttungsfähigen Gewinne und deren beabsichtigte Aufteilung auf: 1. Dividendenzahlungen; 2. Aktienrückkäufe; 3. Zahlungen in Bezug auf zusätzliche Kernkapitalinstrumente; 4. Zahlung einer variablen Vergütung oder freiwilliger Altersvorsorgeleistungen, entweder aufgrund der Schaffung einer neuen Zahlungsverpflichtung oder einer zu einer Zeit, in der die Bank die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht erfüllte, geschaffenen Zahlungsverpflichtung.

Your change, as a redline

Art. 114 c) Ausschüttung bei Unterschreiten der Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote

Wenn eine Bank die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nach Art. 92 Abs. 1a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht erfüllt und beabsichtigt, eine Ausschüttung ausschüttungsfähiger Gewinne vorzunehmen oder eine Massnahme nach Art. 112 Abs. 2 zu ergreifen, zeigt sie dies der FMA unter Angabe der folgenden Informationen an: a) die von der Bank vorgehaltenen Eigenmittel, aufgeschlüsselt nach: 1. hartem Kernkapital; 2. zusätzlichem Kernkapital; b) die Höhe der Zwischengewinne und Gewinne zum Jahresende; c) den nach Art. 113 berechneten ausschüttungsfähigen Höchstbetrag; und d) die Höhe der ausschüttungsfähigen Gewinne und deren beabsichtigte Aufteilung auf: 1. Dividendenzahlungen; 2. Aktienrückkäufe; 3. Zahlungen in Bezug auf zusätzliche Kernkapitalinstrumente; 4. Zahlung einer variablen Vergütung oder freiwilliger Altersvorsorgeleistungen, entweder aufgrund der Schaffung einer neuen Zahlungsverpflichtung oder einer zu einer Zeit, in der die Bank die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht erfüllte, geschaffenen Zahlungsverpflichtung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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