Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 158 Besondere Publizitätsanforderungen

1) Die FMA kann von Banken verlangen: a) mehr als einmal jährlich die nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 offenzulegenden Angaben binnen einer von der FMA festzusetzenden Frist zu veröffentlichen; b) andere Informationen als den Geschäftsbericht auf eine von der FMA vorgeschriebene Art zu veröffentlichen. 2) Sie kann von Mutterunternehmen verlangen, jährlich entweder in Vollform oder durch einen Verweis auf gleichwertige Angaben eine Beschreibung ihrer rechtlichen Struktur und der Unternehmensführungs- und Organisationsstruktur der Gruppe nach Art. 22 Abs. 4 bis 6, Art. 71 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 2 und 3 zu veröffentlichen. 3) Kommt eine Bank ihren Offenlegungspflichten in anderen Fällen als jenen nach Art. 432 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, kann die FMA sämtliche Massnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemässe Offenlegung zu veranlassen.

Your change, as a redline

Art. 158 Besondere Publizitätsanforderungen

1) Die FMA kann von Banken verlangen: a) mehr als einmal jährlich die nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 offenzulegenden Angaben binnen einer von der FMA festzusetzenden Frist zu veröffentlichen; b) andere Informationen als den Geschäftsbericht auf eine von der FMA vorgeschriebene Art zu veröffentlichen. 2) Sie kann von Mutterunternehmen verlangen, jährlich entweder in Vollform oder durch einen Verweis auf gleichwertige Angaben eine Beschreibung ihrer rechtlichen Struktur und der Unternehmensführungs- und Organisationsstruktur der Gruppe nach Art. 22 Abs. 4 bis 6, Art. 71 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 2 und 3 zu veröffentlichen. 3) Kommt eine Bank ihren Offenlegungspflichten in anderen Fällen als jenen nach Art. 432 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, kann die FMA sämtliche Massnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemässe Offenlegung zu veranlassen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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