Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 171 Meldesystem der FMA

1) Die FMA hat über ein wirksames und verlässliches Meldesystem zu verfügen, in das über einen allgemein zugänglichen, sicheren Berichtsweg potenzielle oder tatsächliche Verstösse gegen dieses Gesetz, die dazu erlassenen Verordnungen und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gemeldet werden können. 2) Das Meldesystem umfasst zumindest: a) spezielle Verfahren für den Empfang der Meldungen über Verstösse und deren Weiterverfolgung; b) einen angemessenen Schutz für Mitarbeiter von Banken, Finanzholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften, die innerhalb dieser Unternehmen begangene Verstösse melden, zumindest vor Vergeltungsmassnahmen, Diskriminierung und anderen Arten von ungerechtfertigter Behandlung; c) den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung sowohl für die Person, welche die Verstösse meldet, als auch für die natürliche Person, von der behauptet wird, sie sei für den Verstoss verantwortlich, es sei denn, eine Weitergabe der Information ist im Rahmen eines staatsanwaltlichen, gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens erforderlich; und d) klare Vorschriften, die gewährleisten, dass in Bezug auf die Person, welche die in einer Bank, Finanzholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft begangenen Verstösse meldet, in allen Fällen Vertraulichkeit garantiert wird, es sei denn, eine Weitergabe der Information ist im Rahmen eines staatsanwaltlichen, gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens erforderlich. 3) Eine Meldung durch Mitarbeiter von Banken, Finanzholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften an die FMA gilt nicht als Verstoss gegen eine vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungspflicht und hat keine diesbezügliche Haftung der meldenden Person zur Folge. 4) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln.

Your change, as a redline

Art. 171 Meldesystem der FMA

1) Die FMA hat über ein wirksames und verlässliches Meldesystem zu verfügen, in das über einen allgemein zugänglichen, sicheren Berichtsweg potenzielle oder tatsächliche Verstösse gegen dieses Gesetz, die dazu erlassenen Verordnungen und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gemeldet werden können. 2) Das Meldesystem umfasst zumindest: a) spezielle Verfahren für den Empfang der Meldungen über Verstösse und deren Weiterverfolgung; b) einen angemessenen Schutz für Mitarbeiter von Banken, Finanzholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften, die innerhalb dieser Unternehmen begangene Verstösse melden, zumindest vor Vergeltungsmassnahmen, Diskriminierung und anderen Arten von ungerechtfertigter Behandlung; c) den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung sowohl für die Person, welche die Verstösse meldet, als auch für die natürliche Person, von der behauptet wird, sie sei für den Verstoss verantwortlich, es sei denn, eine Weitergabe der Information ist im Rahmen eines staatsanwaltlichen, gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens erforderlich; und d) klare Vorschriften, die gewährleisten, dass in Bezug auf die Person, welche die in einer Bank, Finanzholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft begangenen Verstösse meldet, in allen Fällen Vertraulichkeit garantiert wird, es sei denn, eine Weitergabe der Information ist im Rahmen eines staatsanwaltlichen, gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens erforderlich. 3) Eine Meldung durch Mitarbeiter von Banken, Finanzholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften an die FMA gilt nicht als Verstoss gegen eine vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungspflicht und hat keine diesbezügliche Haftung der meldenden Person zur Folge. 4) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it