Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 176 Grundsatz

1) Die FMA arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nach Massgabe von Art. 5 Abs. 5 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes mit den Europäischen Aufsichtsbehörden und den anderen Teilnehmern des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) eng zusammen. 2) Für die Zwecke des Abs. 1 kann die FMA den Teilnehmern des ESFS auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung stellen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des ESFS erforderlich sind. Sie kann dazu von allen ihren Befugnissen nach Art. 154 Gebrauch machen. Vertrauliche Informationen dürfen nur in zusammengefasster und aggregierter Form weitergegeben werden, es sei denn: a) dieses Gesetz oder die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bestimmen etwas anderes; oder b) eine Weitergabe vertraulicher Informationen in nicht zusammengefasster und nicht aggregierter Form ist zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des ESFS erforderlich. 3) Art. 12 und 142 stehen einer Übermittlung von Informationen nach Abs. 2 nicht entgegen.

Your change, as a redline

Art. 176 Grundsatz

1) Die FMA arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nach Massgabe von Art. 5 Abs. 5 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes mit den Europäischen Aufsichtsbehörden und den anderen Teilnehmern des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) eng zusammen. 2) Für die Zwecke des Abs. 1 kann die FMA den Teilnehmern des ESFS auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung stellen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des ESFS erforderlich sind. Sie kann dazu von allen ihren Befugnissen nach Art. 154 Gebrauch machen. Vertrauliche Informationen dürfen nur in zusammengefasster und aggregierter Form weitergegeben werden, es sei denn: a) dieses Gesetz oder die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bestimmen etwas anderes; oder b) eine Weitergabe vertraulicher Informationen in nicht zusammengefasster und nicht aggregierter Form ist zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des ESFS erforderlich. 3) Art. 12 und 142 stehen einer Übermittlung von Informationen nach Abs. 2 nicht entgegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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