Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 186 Informationsaustausch, Aufsicht, Nachprüfung vor Ort und Ermittlungen

1) Die FMA arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben mit den zuständigen Behörden und Stellen eines Drittstaats bei der Beaufsichtigung, einer Nachprüfung vor Ort, bei Ermittlungen oder bei der Übermittlung von Informationen sowie mit den Zentralbanken von Drittstaaten in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörden unter sinngemässer Anwendung der Art. 48, 177 Abs. 3, Art. 178 und 179 eng zusammen. Für die Zwecke der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches kann die FMA von allen ihren Befugnissen nach Art. 154 Gebrauch machen und die erforderlichen Informationen von anderen inländischen Behörden anfordern. 2) Art. 12 und 142 stehen einer Übermittlung von Informationen an Behörden und Stellen nach Abs. 1 nicht entgegen. 3) Im Übrigen richtet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Stellen eines Drittstaats vorbehaltlich Abs. 1 und Art. 187 nach Art. 26b Abs. 3 und 4 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

Your change, as a redline

Art. 186 Informationsaustausch, Aufsicht, Nachprüfung vor Ort und Ermittlungen

1) Die FMA arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben mit den zuständigen Behörden und Stellen eines Drittstaats bei der Beaufsichtigung, einer Nachprüfung vor Ort, bei Ermittlungen oder bei der Übermittlung von Informationen sowie mit den Zentralbanken von Drittstaaten in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörden unter sinngemässer Anwendung der Art. 48, 177 Abs. 3, Art. 178 und 179 eng zusammen. Für die Zwecke der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches kann die FMA von allen ihren Befugnissen nach Art. 154 Gebrauch machen und die erforderlichen Informationen von anderen inländischen Behörden anfordern. 2) Art. 12 und 142 stehen einer Übermittlung von Informationen an Behörden und Stellen nach Abs. 1 nicht entgegen. 3) Im Übrigen richtet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Stellen eines Drittstaats vorbehaltlich Abs. 1 und Art. 187 nach Art. 26b Abs. 3 und 4 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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