Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 247 Verhältnismässigkeit und Effizienzgebot

1) Bei der Verhängung von Strafen nach Art. 245 und 246 berücksichtigen das Landgericht und die FMA: a) die Schwere und Dauer des Verstosses; b) den Grad an Verantwortung der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person; c) die Finanzkraft der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, wie sie sich beispielsweise aus dem Gesamtumsatz einer juristischen Person oder den Jahreseinkünften einer natürlichen Person ablesen lässt; d) die Höhe der erzielten Gewinne bzw. verhinderten Verluste der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, sofern diese sich beziffern lassen; e) die Verluste, die Dritten durch den Verstoss entstanden sind, sofern sich diese beziffern lassen; f) das Mass der Bereitschaft der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, dem Landgericht oder der FMA; g) frühere Verstösse der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person; h) alle möglichen systemrelevanten Auswirkungen des Verstosses. 2) Im Übrigen findet der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches sinngemäss Anwendung.

Your change, as a redline

Art. 247 Verhältnismässigkeit und Effizienzgebot

1) Bei der Verhängung von Strafen nach Art. 245 und 246 berücksichtigen das Landgericht und die FMA: a) die Schwere und Dauer des Verstosses; b) den Grad an Verantwortung der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person; c) die Finanzkraft der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, wie sie sich beispielsweise aus dem Gesamtumsatz einer juristischen Person oder den Jahreseinkünften einer natürlichen Person ablesen lässt; d) die Höhe der erzielten Gewinne bzw. verhinderten Verluste der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, sofern diese sich beziffern lassen; e) die Verluste, die Dritten durch den Verstoss entstanden sind, sofern sich diese beziffern lassen; f) das Mass der Bereitschaft der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, dem Landgericht oder der FMA; g) frühere Verstösse der für den Verstoss verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person; h) alle möglichen systemrelevanten Auswirkungen des Verstosses. 2) Im Übrigen findet der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches sinngemäss Anwendung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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