Propose a change

G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 83 Grundsätze der Vergütungspolitik für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten

Im Falle von Banken, die in den Genuss ausserordentlicher staatlicher Unterstützung kommen, gelangen zusätzlich zu den Grundsätzen nach Art. 82 die nachfolgenden zur Anwendung: a) Die variable Vergütung bleibt als Prozentanteil der Nettoeinnahmen streng begrenzt oder entfällt gänzlich, wenn sie mit der Wahrung einer soliden Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung im Falle einer potenziellen frühzeitigen Beendigung der staatlichen Unterstützung nicht im Einklang steht. b) Die Vergütungsstruktur der Bank steht mit einem soliden Risikomanagement und langfristigem Wachstum im Einklang, ist angemessen dokumentiert und offengelegt. Erforderlichenfalls sind Obergrenzen für die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats festzusetzen. c) Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats von Banken erhalten keine variable Vergütung, wenn die Bank ohne die staatliche Unterstützung voraussichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Kapital- oder Liquiditätsbestimmungen, verstossen würde oder eine variable Vergütung aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt ist.

Your change, as a redline

Art. 83 Grundsätze der Vergütungspolitik für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten

Im Falle von Banken, die in den Genuss ausserordentlicher staatlicher Unterstützung kommen, gelangen zusätzlich zu den Grundsätzen nach Art. 82 die nachfolgenden zur Anwendung: a) Die variable Vergütung bleibt als Prozentanteil der Nettoeinnahmen streng begrenzt oder entfällt gänzlich, wenn sie mit der Wahrung einer soliden Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung im Falle einer potenziellen frühzeitigen Beendigung der staatlichen Unterstützung nicht im Einklang steht. b) Die Vergütungsstruktur der Bank steht mit einem soliden Risikomanagement und langfristigem Wachstum im Einklang, ist angemessen dokumentiert und offengelegt. Erforderlichenfalls sind Obergrenzen für die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats festzusetzen. c) Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats von Banken erhalten keine variable Vergütung, wenn die Bank ohne die staatliche Unterstützung voraussichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Kapital- oder Liquiditätsbestimmungen, verstossen würde oder eine variable Vergütung aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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