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G vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankengesetz; BankG)

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Change 1

What to do with it
As published

Art. 94 Grundsatz

1) Banken haben zusätzlich zum harten Kernkapital, das zur Einhaltung der Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 Abs. 1 Bst. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erforderlich ist, folgende Kapitalpuffer aus hartem Kernkapital vorzuhalten: a) einen Kapitalerhaltungspuffer nach Art. 95; b) einen institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer nach Art. 96; c) bei G-SRI einen G-SRI-Puffer nach Art. 101 und bei anderen systemrelevanten Instituten (A-SRI) einen A-SRI-Puffer nach Art. 102; d) einen Systemrisikopuffer nach Art. 104; und e) bei G-SRI einen Puffer der Verschuldungsquote nach Art. 92 Abs. 1a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 2) Die kombinierte Kapitalpufferanforderung ist die Gesamtheit des harten Kernkapitals, das zur Einhaltung der Anforderungen nach Abs. 1 erforderlich ist. 3) Banken dürfen hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung vorgehalten wird, nicht zur Unterlegung folgender Anforderungen einsetzen: a) der Eigenmittelanforderung nach Art. 92 Abs. 1 Bst. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; b) der zusätzlichen Eigenmittelanforderung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155; sowie c) der Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel nach Art. 156. 4) Sie dürfen hartes Kernkapital, das zur Einhaltung eines der Bestandteile der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach Abs. 2 vorgehalten wird, nicht zur Unterlegung der anderen anwendbaren Bestandteile ihrer kombinierten Kapitalpufferanforderung einsetzen. 5) Sie dürfen hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach Abs. 2 vorgehalten wird, nicht zur Unterlegung der risikobasierten Komponenten der Eigenmittelanforderungen nach Art. 92a und 92b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder Art. 58 bis 62 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes einsetzen.

Your change, as a redline

Art. 94 Grundsatz

1) Banken haben zusätzlich zum harten Kernkapital, das zur Einhaltung der Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 Abs. 1 Bst. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erforderlich ist, folgende Kapitalpuffer aus hartem Kernkapital vorzuhalten: a) einen Kapitalerhaltungspuffer nach Art. 95; b) einen institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer nach Art. 96; c) bei G-SRI einen G-SRI-Puffer nach Art. 101 und bei anderen systemrelevanten Instituten (A-SRI) einen A-SRI-Puffer nach Art. 102; d) einen Systemrisikopuffer nach Art. 104; und e) bei G-SRI einen Puffer der Verschuldungsquote nach Art. 92 Abs. 1a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 2) Die kombinierte Kapitalpufferanforderung ist die Gesamtheit des harten Kernkapitals, das zur Einhaltung der Anforderungen nach Abs. 1 erforderlich ist. 3) Banken dürfen hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung vorgehalten wird, nicht zur Unterlegung folgender Anforderungen einsetzen: a) der Eigenmittelanforderung nach Art. 92 Abs. 1 Bst. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; b) der zusätzlichen Eigenmittelanforderung nach Art. 154 Abs. 3 Bst. a und Art. 155; sowie c) der Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel nach Art. 156. 4) Sie dürfen hartes Kernkapital, das zur Einhaltung eines der Bestandteile der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach Abs. 2 vorgehalten wird, nicht zur Unterlegung der anderen anwendbaren Bestandteile ihrer kombinierten Kapitalpufferanforderung einsetzen. 5) Sie dürfen hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach Abs. 2 vorgehalten wird, nicht zur Unterlegung der risikobasierten Komponenten der Eigenmittelanforderungen nach Art. 92a und 92b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder Art. 58 bis 62 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes einsetzen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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