Propose a change

Verordnung des VBS über das militärische Personal

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18 Versetzungen

1 Den Berufsoffizierinnen und -offizieren, einschliesslich höherer Stabsoffizierinnen und -offiziere, den Berufsunteroffizierinnen und -offizieren sowie den Angehörigen des militärischen Flugdienstes werden eine Funktion und ein Arbeitsort im Inland zugewiesen. Die Zuweisung ist sechs Monate vor Antritt am Arbeitsort schriftlich mitzuteilen. 2 Berufsoffizierinnen und -offizieren, einschliesslich höherer Stabsoffizierinnen und -offiziere, Berufsunteroffizierinnen und -offizieren sowie den Angehörigen des militärischen Flugdienstes kann eine Funktion und ein Arbeitsort im Ausland zugewiesen werden. 3 Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie Berufsunteroffizierinnen und -offizieren, denen eine Funktion voraussichtlich für weniger als ein Jahr zugewiesen wird, wird kein neuer Arbeitsort zugewiesen. 4 Der Arbeitgeber kann bei ungenügenden Leistungen der betroffenen Person, zur Beförderung einer Person oder bei zwingendem Bedarf der Armee die Zuweisung jederzeit ändern. Davon ausgenommen sind Kandidatinnen und Kandidaten. Die Änderung ist schriftlich mitzuteilen. 5 Den Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie Berufsunteroffizierinnen und -offizieren werden militärische Stellen zugewiesen. Berufsoffizierinnen und -offiziere sowie Berufsunteroffizierinnen und -offiziere, die eine nichtmilitärische Stelle besetzen, verlieren den Status als Berufsoffizier beziehungsweise Berufsunteroffizier nach drei Jahren. 6 Versetzungen von Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie von Berufsunteroffizierinnen und -offizieren im Rahmen einer von der Chefin oder dem Chef der Armee genehmigten Projektarbeit oder einer beruflichen Weiterbildung dauern nicht länger als drei Jahre. 7 Eine Versetzung auf eine Stelle ausserhalb des Bereichs Verteidigung kann nur im Einvernehmen mit dem Generalsekretariat VBS erfolgen.

Your change, as a redline

Art. 18 Versetzungen

1 Den Berufsoffizierinnen und -offizieren, einschliesslich höherer Stabsoffizierinnen und -offiziere, den Berufsunteroffizierinnen und -offizieren sowie den Angehörigen des militärischen Flugdienstes werden eine Funktion und ein Arbeitsort im Inland zugewiesen. Die Zuweisung ist sechs Monate vor Antritt am Arbeitsort schriftlich mitzuteilen. 2 Berufsoffizierinnen und -offizieren, einschliesslich höherer Stabsoffizierinnen und -offiziere, Berufsunteroffizierinnen und -offizieren sowie den Angehörigen des militärischen Flugdienstes kann eine Funktion und ein Arbeitsort im Ausland zugewiesen werden. 3 Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie Berufsunteroffizierinnen und -offizieren, denen eine Funktion voraussichtlich für weniger als ein Jahr zugewiesen wird, wird kein neuer Arbeitsort zugewiesen. 4 Der Arbeitgeber kann bei ungenügenden Leistungen der betroffenen Person, zur Beförderung einer Person oder bei zwingendem Bedarf der Armee die Zuweisung jederzeit ändern. Davon ausgenommen sind Kandidatinnen und Kandidaten. Die Änderung ist schriftlich mitzuteilen. 5 Den Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie Berufsunteroffizierinnen und -offizieren werden militärische Stellen zugewiesen. Berufsoffizierinnen und -offiziere sowie Berufsunteroffizierinnen und -offiziere, die eine nichtmilitärische Stelle besetzen, verlieren den Status als Berufsoffizier beziehungsweise Berufsunteroffizier nach drei Jahren. 6 Versetzungen von Berufsoffizierinnen und -offizieren sowie von Berufsunteroffizierinnen und -offizieren im Rahmen einer von der Chefin oder dem Chef der Armee genehmigten Projektarbeit oder einer beruflichen Weiterbildung dauern nicht länger als drei Jahre. 7 Eine Versetzung auf eine Stelle ausserhalb des Bereichs Verteidigung kann nur im Einvernehmen mit dem Generalsekretariat VBS erfolgen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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