Verordnung des VBS über das militärische Personal
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt für das militärische Personal nach Artikel 47 Absätze 1–3 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG). 2 Sie gilt nicht für: a. die Oberauditorin oder den Oberauditor der Armee; b. nebenamtliche höhere Stabsoffizierinnen und -offiziere; c. Personen, deren Arbeitsvertrag die Anwendung dieser Verordnung ausschliesst. 3 Die Bestimmungen über die Berufsoffizierinnen und -offiziere in diesem Erlass gelten für die höheren Stabsoffizierinnen und -offiziere nur, wo es ausdrücklich erwähnt ist. Zu den höheren Stabsoffizierinnen und -offizieren gehören die folgenden Dienstgrade: a. Korpskommandant; b. Divisionär; c. Brigadier. 4 Bestehen in diesem Erlass für Angehörige des militärischen Flugdienstes keine besonderen Bestimmungen, so sind die Bestimmungen über die Berufsoffizierinnen und -offiziere anwendbar. SR 510.10
Art. 2 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt für das militärische Personal nach Artikel 47 Absätze 1–3 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG). 2 Sie gilt nicht für: a. die Oberauditorin oder den Oberauditor der Armee; b. nebenamtliche höhere Stabsoffizierinnen und -offiziere; c. Personen, deren Arbeitsvertrag die Anwendung dieser Verordnung ausschliesst. 3 Die Bestimmungen über die Berufsoffizierinnen und -offiziere in diesem Erlass gelten für die höheren Stabsoffizierinnen und -offiziere nur, wo es ausdrücklich erwähnt ist. Zu den höheren Stabsoffizierinnen und -offizieren gehören die folgenden Dienstgrade: a. Korpskommandant; b. Divisionär; c. Brigadier. 4 Bestehen in diesem Erlass für Angehörige des militärischen Flugdienstes keine besonderen Bestimmungen, so sind die Bestimmungen über die Berufsoffizierinnen und -offiziere anwendbar. SR 510.10
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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