Propose a change

Verordnung des VBS über das militärische Personal

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33

1 Zeitmilitärs sind zur Unterkunft in Kasernen oder anderen Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung am Arbeitsort berechtigt, sofern es der Dienst erfordert und die Platzverhältnisse es erlauben. In besonderen Fällen kann eine Vergütung für externen Unterkunftsbezug am Arbeitsort ausbezahlt werden. Die Vergütung richtet sich nach Anhang 1. 2 Bei Einsätzen mit der Truppe ausserhalb des Arbeitsortes sowie während der Grundausbildung und der Weiterbildung weist der Arbeitgeber den Zeitmilitärs eine angemessene Unterkunft zu und regelt die Verpflegung. Für die Unterkunft in Kasernen oder anderen Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung wird auf Dienstreisen eine Vergütung nach Anhang 1 ausgerichtet. 3 Für betrieblich notwendige Mahlzeiten bei der Truppe werden die effektiven Kosten nach der Verordnung vom 21. Februar 2018 über die Verwaltung der Armee zurückerstattet. 4 Zeitmilitärs haben Anspruch auf die Mahlzeitvergütung nach Anhang 1, wenn sie in Schulen, Kursen und Lehrgängen am Arbeitsort vor 05.30 Uhr oder nach 20.30 Uhr dienstlich beansprucht sind. Während der Grundausbildung besteht kein Anspruch. 5 Zeitoffizierinnen und -offiziere sowie höhere Zeitunteroffizierinnen und -offiziere können für Fahrten zwischen Arbeitsort und Einsatzort sowie zwischen Einsatzorten in öffentlichen Verkehrsmitteln die 1. Klasse benützen. 6 Die übrigen Vergütungen für Auslagen richten sich nach der BPV. SR 510.301

Your change, as a redline

Art. 33

1 Zeitmilitärs sind zur Unterkunft in Kasernen oder anderen Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung am Arbeitsort berechtigt, sofern es der Dienst erfordert und die Platzverhältnisse es erlauben. In besonderen Fällen kann eine Vergütung für externen Unterkunftsbezug am Arbeitsort ausbezahlt werden. Die Vergütung richtet sich nach Anhang 1. 2 Bei Einsätzen mit der Truppe ausserhalb des Arbeitsortes sowie während der Grundausbildung und der Weiterbildung weist der Arbeitgeber den Zeitmilitärs eine angemessene Unterkunft zu und regelt die Verpflegung. Für die Unterkunft in Kasernen oder anderen Gebäuden und Anlagen der öffentlichen Verwaltung wird auf Dienstreisen eine Vergütung nach Anhang 1 ausgerichtet. 3 Für betrieblich notwendige Mahlzeiten bei der Truppe werden die effektiven Kosten nach der Verordnung vom 21. Februar 2018 über die Verwaltung der Armee zurückerstattet. 4 Zeitmilitärs haben Anspruch auf die Mahlzeitvergütung nach Anhang 1, wenn sie in Schulen, Kursen und Lehrgängen am Arbeitsort vor 05.30 Uhr oder nach 20.30 Uhr dienstlich beansprucht sind. Während der Grundausbildung besteht kein Anspruch. 5 Zeitoffizierinnen und -offiziere sowie höhere Zeitunteroffizierinnen und -offiziere können für Fahrten zwischen Arbeitsort und Einsatzort sowie zwischen Einsatzorten in öffentlichen Verkehrsmitteln die 1. Klasse benützen. 6 Die übrigen Vergütungen für Auslagen richten sich nach der BPV. SR 510.301

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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