Verordnung des VBS über das militärische Personal
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 36 Beschaffung und Fahrzeugzuteilung
1 Für die Beschaffung, die Verwaltung und die Zuteilung der persönlichen Dienstfahrzeuge ist die Fachstelle Personenwagen (FSPW) zuständig. 2 Als persönliches Dienstfahrzeug sind grundsätzlich elektrisch betriebene Fahrzeuge zu beschaffen, sofern keine Gründe dagegensprechen, die sich aus der Auftragserfüllung ergeben. 3 Für die Zuteilung wird ein Neuwagen beschafft. Dieser kann entsprechend der festgelegten Zuteilungsstufe und den vorgegebenen Mindestanforderungen durch die zukünftige Halterin oder den zukünftigen Halter des Fahrzeuges ausgewählt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann für eine befristete Zeitdauer ein standardisiertes persönliches Dienstfahrzeug zugeteilt werden. 4 Folgenden Personen wird in jedem Fall ein standardisiertes persönliches Dienstfahrzeug zugeteilt: a. Berufsoffiziersanwärterinnen und -anwärtern; b. Berufsunteroffiziersanwärterinnen und -anwärtern; c. Berufsmilitärpilotenanwärterinnen und -anwärtern. 5 Ein persönliches Dienstfahrzeug bleibt im Eigentum des Bundes. Die Besitzerin oder der Besitzer ist Halterin oder Halter des Fahrzeuges im Sinne der Strassenverkehrsgesetzgebung.
Art. 36 Beschaffung und Fahrzeugzuteilung
1 Für die Beschaffung, die Verwaltung und die Zuteilung der persönlichen Dienstfahrzeuge ist die Fachstelle Personenwagen (FSPW) zuständig. 2 Als persönliches Dienstfahrzeug sind grundsätzlich elektrisch betriebene Fahrzeuge zu beschaffen, sofern keine Gründe dagegensprechen, die sich aus der Auftragserfüllung ergeben. 3 Für die Zuteilung wird ein Neuwagen beschafft. Dieser kann entsprechend der festgelegten Zuteilungsstufe und den vorgegebenen Mindestanforderungen durch die zukünftige Halterin oder den zukünftigen Halter des Fahrzeuges ausgewählt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann für eine befristete Zeitdauer ein standardisiertes persönliches Dienstfahrzeug zugeteilt werden. 4 Folgenden Personen wird in jedem Fall ein standardisiertes persönliches Dienstfahrzeug zugeteilt: a. Berufsoffiziersanwärterinnen und -anwärtern; b. Berufsunteroffiziersanwärterinnen und -anwärtern; c. Berufsmilitärpilotenanwärterinnen und -anwärtern. 5 Ein persönliches Dienstfahrzeug bleibt im Eigentum des Bundes. Die Besitzerin oder der Besitzer ist Halterin oder Halter des Fahrzeuges im Sinne der Strassenverkehrsgesetzgebung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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