Verordnung des VBS über das militärische Personal
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38 Verwendung des persönlichen Dienstfahrzeugs
1 Die Halterin oder der Halter muss das persönliche Dienstfahrzeug warten. 2 Sie oder er muss das persönliche Dienstfahrzeug ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwenden. 3 Sie oder er kann das persönliche Dienstfahrzeug gegen eine Pauschalentschädigung privat verwenden. Die Entschädigung ist monatlich zu entrichten. Ihre Höhe wird von der Chefin oder dem Chef der Armee im Einvernehmen mit dem Generalsekretariat VBS festgelegt. 4 Eine kommerzielle Nutzung des persönlichen Dienstfahrzeuges ist nicht gestattet. 5 Der Einsatz von Repräsentationsfahrzeugen richtet sich nach den Artikeln 14–16 der Verordnung vom 23. Februar 2005 über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen. 6 Die Halterinnen und Halter dürfen keine Veränderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen. 7 Bei unsachgemässer Verwendung oder Abänderung des Fahrzeuges oder sonstiger Verletzung der Vorschriften kann die FSPW im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Fahrzeugzuteilung ändern oder den Gebrauch auf Dienstfahrten beschränken. SR 514.31
Art. 38 Verwendung des persönlichen Dienstfahrzeugs
1 Die Halterin oder der Halter muss das persönliche Dienstfahrzeug warten. 2 Sie oder er muss das persönliche Dienstfahrzeug ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwenden. 3 Sie oder er kann das persönliche Dienstfahrzeug gegen eine Pauschalentschädigung privat verwenden. Die Entschädigung ist monatlich zu entrichten. Ihre Höhe wird von der Chefin oder dem Chef der Armee im Einvernehmen mit dem Generalsekretariat VBS festgelegt. 4 Eine kommerzielle Nutzung des persönlichen Dienstfahrzeuges ist nicht gestattet. 5 Der Einsatz von Repräsentationsfahrzeugen richtet sich nach den Artikeln 14–16 der Verordnung vom 23. Februar 2005 über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen. 6 Die Halterinnen und Halter dürfen keine Veränderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen. 7 Bei unsachgemässer Verwendung oder Abänderung des Fahrzeuges oder sonstiger Verletzung der Vorschriften kann die FSPW im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Fahrzeugzuteilung ändern oder den Gebrauch auf Dienstfahrten beschränken. SR 514.31
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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