Verordnung des VBS über das militärische Personal
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Change 1
Art. 7 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufsoffizierinnen und ‑offiziere
Als Fachberufsoffizierinnen und -offiziere können Personen angestellt werden, die: a. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer beruflichen Grundbildung nach dem BBG oder einen mindestens gleichwertigen staatlich anerkannten Abschluss einer Schule vorweisen können; b. über Kenntnisse in einer zweiten Landessprache verfügen; c. die Eignungsabklärung für Fachberufsoffizierinnen und -offiziere der Berufsformationen bestanden haben; d. Angehörige der Armee sind und nach abgeschlossenem Praktischem Dienst minimal den Grad des Leutnants bekleiden; e. gute Qualifikationen aus den bisherigen Militärdienstleistungen besitzen; f. einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorweisen können; g. einen Betreibungsregisterauszug ohne Eintrag vorweisen können; h. nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung gemäss den Vorgaben der Oberfeldärztin oder des Oberfeldarztes als tauglich erklärt worden sind; und i. den Führerausweis der Kategorie B besitzen. SR 412.10
Art. 7 Anstellungsvoraussetzungen für Fachberufsoffizierinnen und ‑offiziere
Als Fachberufsoffizierinnen und -offiziere können Personen angestellt werden, die: a. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer beruflichen Grundbildung nach dem BBG oder einen mindestens gleichwertigen staatlich anerkannten Abschluss einer Schule vorweisen können; b. über Kenntnisse in einer zweiten Landessprache verfügen; c. die Eignungsabklärung für Fachberufsoffizierinnen und -offiziere der Berufsformationen bestanden haben; d. Angehörige der Armee sind und nach abgeschlossenem Praktischem Dienst minimal den Grad des Leutnants bekleiden; e. gute Qualifikationen aus den bisherigen Militärdienstleistungen besitzen; f. einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorweisen können; g. einen Betreibungsregisterauszug ohne Eintrag vorweisen können; h. nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung gemäss den Vorgaben der Oberfeldärztin oder des Oberfeldarztes als tauglich erklärt worden sind; und i. den Führerausweis der Kategorie B besitzen. SR 412.10
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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