Propose a change

V vom 22. August 2000 über den Dienstbetrieb und die Organisation der Landespolizei (PolDOV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26 Diensthundewesen

1) Der Polizeichef bestimmt das Programm für die Ausbildung sowie die Voraussetzungen für den Einsatz der Diensthunde. 2) Die Diensthundeführer erhalten eine durch die Regierung festgesetzte Entschädigung für die Anschaffung, die Haltung, die Ausbildung und den Einsatz der Diensthunde. 3) Die Ausrichtung der monatlichen Entschädigung setzt regelmässige Übungen sowie die Einsatzfähigkeit des Diensthundes voraus und kann vom erfolgreichen Abschluss von Leistungsprüfungen abhängig gemacht werden. Die Junghunderziehung bis zur Einsatzfähigkeit wird ebenfalls entschädigt. 4) Sind die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Entschädigungsbeiträgen nicht oder nicht vollständig erfüllt, können die Entschädigungsleistungen gekürzt oder eingestellt werden. 5) Verunfallt oder erkrankt ein Diensthund im Dienst oder Diensttraining, so übernimmt das Land die tierärztlichen Kosten. 6) Die Haftpflicht für Schadensereignisse im Diensteinsatz wird vom Land übernommen.

Your change, as a redline

Art. 26 Diensthundewesen

1) Der Polizeichef bestimmt das Programm für die Ausbildung sowie die Voraussetzungen für den Einsatz der Diensthunde. 2) Die Diensthundeführer erhalten eine durch die Regierung festgesetzte Entschädigung für die Anschaffung, die Haltung, die Ausbildung und den Einsatz der Diensthunde. 3) Die Ausrichtung der monatlichen Entschädigung setzt regelmässige Übungen sowie die Einsatzfähigkeit des Diensthundes voraus und kann vom erfolgreichen Abschluss von Leistungsprüfungen abhängig gemacht werden. Die Junghunderziehung bis zur Einsatzfähigkeit wird ebenfalls entschädigt. 4) Sind die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Entschädigungsbeiträgen nicht oder nicht vollständig erfüllt, können die Entschädigungsleistungen gekürzt oder eingestellt werden. 5) Verunfallt oder erkrankt ein Diensthund im Dienst oder Diensttraining, so übernimmt das Land die tierärztlichen Kosten. 6) Die Haftpflicht für Schadensereignisse im Diensteinsatz wird vom Land übernommen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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