Propose a change

V vom 22. August 2000 über den Dienstbetrieb und die Organisation der Landespolizei (PolDOV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 45 Interventionsverantwortlichkeit

1) Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten richten sich grundsätzlich nach der persönlichen Stellenbeschreibung. 2) Im Rahmen konkreter Aktionen und Interventionen bestimmt der auftragerteilende Vorgesetzte den konkret verantwortlichen Polizeibeamten sowie dessen Entscheidungs- und Weisungskompetenz über die an der Aktion oder Intervention beteiligten Polizeibeamten. 3) Vorbehaltlich besonderer Regelungen gemäss Art. 71 ist in allen übrigen Fällen, insbesondere im gemischten Patrouillendienst, primär der fachlich gemäss ordentlicher Dienstzweigzuteilung zuständige Polizeibeamte und sekundär der an Dienstjahren ältere Polizeibeamte für die Aktion oder Intervention verantwortlich. 4) Bei gemischten Diensten zwischen hauptberuflichen Polizeibeamten und Bereitschaftspolizisten (Hilfspolizei) ist immer der hauptberufliche Polizeibeamte interventionsverantortlich.

Your change, as a redline

Art. 45 Interventionsverantwortlichkeit

1) Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten richten sich grundsätzlich nach der persönlichen Stellenbeschreibung. 2) Im Rahmen konkreter Aktionen und Interventionen bestimmt der auftragerteilende Vorgesetzte den konkret verantwortlichen Polizeibeamten sowie dessen Entscheidungs- und Weisungskompetenz über die an der Aktion oder Intervention beteiligten Polizeibeamten. 3) Vorbehaltlich besonderer Regelungen gemäss Art. 71 ist in allen übrigen Fällen, insbesondere im gemischten Patrouillendienst, primär der fachlich gemäss ordentlicher Dienstzweigzuteilung zuständige Polizeibeamte und sekundär der an Dienstjahren ältere Polizeibeamte für die Aktion oder Intervention verantwortlich. 4) Bei gemischten Diensten zwischen hauptberuflichen Polizeibeamten und Bereitschaftspolizisten (Hilfspolizei) ist immer der hauptberufliche Polizeibeamte interventionsverantortlich.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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