V vom 22. August 2000 über den Dienstbetrieb und die Organisation der Landespolizei (PolDOV)
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Change 1
Art. 6 Befugnisse der Zivilangestellten
1) Zivilangestellte verfügen vorbehaltlich Abs. 2 bis 4 über keine hoheitlichen Rechte und üben keine polizeilichen Befugnisse aus. 2) Entsprechend ausgebildete Zivilangestellte im Bereich der Kriminaltechnik dürfen betraut werden mit: a) folgenden Aufgaben im Rahmen der Spurensicherung und Sicherstellung von Beweismitteln: 1. Anhaltung und Identitätsfeststellung von Personen; 2. Wegweisung und Fernhaltung von Personen; 3. Durchsuchung von Personen und Sachen; 4. Betreten von nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken; b) der Vorladung von Personen zur erkennungsdienstlichen Behandlung und deren Durchführung; c) der Durchsuchung von Personen und Sachen zum Eigenschutz. 3) Ebenso dürfen entsprechend ausgebildete weibliche Zivilangestellte mit der Durchsuchung weiblicher Personen betraut werden. 4) Zivilangestellte nach Abs. 2 können nach entsprechender Ausbildung zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe bewaffnet werden.
Art. 6 Befugnisse der Zivilangestellten
1) Zivilangestellte verfügen vorbehaltlich Abs. 2 bis 4 über keine hoheitlichen Rechte und üben keine polizeilichen Befugnisse aus. 2) Entsprechend ausgebildete Zivilangestellte im Bereich der Kriminaltechnik dürfen betraut werden mit: a) folgenden Aufgaben im Rahmen der Spurensicherung und Sicherstellung von Beweismitteln: 1. Anhaltung und Identitätsfeststellung von Personen; 2. Wegweisung und Fernhaltung von Personen; 3. Durchsuchung von Personen und Sachen; 4. Betreten von nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken; b) der Vorladung von Personen zur erkennungsdienstlichen Behandlung und deren Durchführung; c) der Durchsuchung von Personen und Sachen zum Eigenschutz. 3) Ebenso dürfen entsprechend ausgebildete weibliche Zivilangestellte mit der Durchsuchung weiblicher Personen betraut werden. 4) Zivilangestellte nach Abs. 2 können nach entsprechender Ausbildung zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe bewaffnet werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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