V vom 22. August 2000 über den Dienstbetrieb und die Organisation der Landespolizei (PolDOV)
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Change 1
Art. 60 b) Erstes Ausbildungsjahr
1) Das erste Ausbildungsjahr des Polizeiaspiranten findet an der Polizeischule statt und dient der Erlangung seiner Einsatzfähigkeit. 2) Der Inhalt der Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Polizeischule. 3) Nach erfolgreichem Abschluss der Polizeischule hat der Polizeiaspirant ein Einführungspraktikum von drei Monaten zu absolvieren, das ihn in die praktische polizeiliche Arbeit einführt und auf die Vorprüfung vorbereitet. Während des Einführungspraktikums wird der Polizeiaspirant von einem entsprechend ausgebildeten Polizeibeamten betreut. 4) Der Polizeiaspirant ist vor Antritt des Einführungspraktikums durch den Regierungschef zu vereidigen. 5) Das erste Ausbildungsjahr wird mit der Vorprüfung abgeschlossen. 6) Wird die Vorprüfung nicht bestanden, so kann sie am nächst möglichen Termin einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, so wird der Polizeiaspirant nicht zum zweiten Ausbildungsjahr (Art. 60a) zugelassen.
Art. 60 b) Erstes Ausbildungsjahr
1) Das erste Ausbildungsjahr des Polizeiaspiranten findet an der Polizeischule statt und dient der Erlangung seiner Einsatzfähigkeit. 2) Der Inhalt der Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Polizeischule. 3) Nach erfolgreichem Abschluss der Polizeischule hat der Polizeiaspirant ein Einführungspraktikum von drei Monaten zu absolvieren, das ihn in die praktische polizeiliche Arbeit einführt und auf die Vorprüfung vorbereitet. Während des Einführungspraktikums wird der Polizeiaspirant von einem entsprechend ausgebildeten Polizeibeamten betreut. 4) Der Polizeiaspirant ist vor Antritt des Einführungspraktikums durch den Regierungschef zu vereidigen. 5) Das erste Ausbildungsjahr wird mit der Vorprüfung abgeschlossen. 6) Wird die Vorprüfung nicht bestanden, so kann sie am nächst möglichen Termin einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, so wird der Polizeiaspirant nicht zum zweiten Ausbildungsjahr (Art. 60a) zugelassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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