Propose a change

Archivreglement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 3

Staatsarchiv 1 Das Staatsarchiv ist für die Archivierung der Unterlagen und den Vollzug dieses Reglements zuständig, soweit die Gesetzgebung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. 2 Das Staatsarchiv hat insbesondere: a) die Unterlagen nach wissenschaftlichen und archiv-fachlichen Kriterien zu sichern und zu bewerten b) das Archivgut sicher aufzubewahren c) die Erschliessung des Archivguts und dessen Benützbarkeit sicherzustellen d) die Erhaltung (Konservierung und Restaurierung) des Archivguts zu gewährleisten e) die anbietepflichtigen Stellen bei der Organisation und Verwaltung der Handregistraturen und der Zwischenarchive zu beraten und zu überwachen f) die Gemeinden, Korporationen und, soweit es die Hauptaufgaben zulassen, die Privaten bei der Organisation und Verwaltung der Archive zu beraten 3 Das Staatsarchiv kann auch Unterlagen übernehmen, für die keine Anbietepflicht besteht und über deren Archivwürdigkeit noch nicht entschieden ist. 4 Die ordentlichen Finanzkompetenzen nach der Kantonsverfassung (RB 1.1101) bleiben vorbehalten. Kanton Uri 10.6212 3 Sicherung der Unterlagen

Your change, as a redline

Artikel 3

Staatsarchiv 1 Das Staatsarchiv ist für die Archivierung der Unterlagen und den Vollzug dieses Reglements zuständig, soweit die Gesetzgebung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. 2 Das Staatsarchiv hat insbesondere: a) die Unterlagen nach wissenschaftlichen und archiv-fachlichen Kriterien zu sichern und zu bewerten b) das Archivgut sicher aufzubewahren c) die Erschliessung des Archivguts und dessen Benützbarkeit sicherzustellen d) die Erhaltung (Konservierung und Restaurierung) des Archivguts zu gewährleisten e) die anbietepflichtigen Stellen bei der Organisation und Verwaltung der Handregistraturen und der Zwischenarchive zu beraten und zu überwachen f) die Gemeinden, Korporationen und, soweit es die Hauptaufgaben zulassen, die Privaten bei der Organisation und Verwaltung der Archive zu beraten 3 Das Staatsarchiv kann auch Unterlagen übernehmen, für die keine Anbietepflicht besteht und über deren Archivwürdigkeit noch nicht entschieden ist. 4 Die ordentlichen Finanzkompetenzen nach der Kantonsverfassung (RB 1.1101) bleiben vorbehalten. Kanton Uri 10.6212 3 Sicherung der Unterlagen

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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