Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 48
Beschwerde – Instruktion und Rückzug der Beschwerde 1 Die Präsidentin oder der Präsident der Beschwerdeinstanz instruiert die Beschwerdesache. Sie oder er kann diese Befugnisse durch General- oder Spezialvollmacht an ein anderes Mitglied der Beschwerdeinstanz oder an eine Gerichtsschreiberin-Berichterstatterin oder einen Gerichtsschreiber-Berichterstatter delegieren. 2 Die Instruktionsbehörde verfügt über die gleichen Befugnisse wie die erstinstanzliche Behörde. 3 Beabsichtigt die Behörde, den Entscheid zum Nachteil der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers zu ändern, so teilt sie dies der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer und der Behörde, deren Entscheid angefochten wird, mit und setzt ihnen eine Frist, in der sie ihre Bemerkungen einreichen und allenfalls neue Beweismittel vorlegen können. 4 Die Behörde ist durch einen allfälligen Rückzug der Beschwerde nicht gebunden. 13) SGF 150.1
Art. 48
Beschwerde – Instruktion und Rückzug der Beschwerde 1 Die Präsidentin oder der Präsident der Beschwerdeinstanz instruiert die Beschwerdesache. Sie oder er kann diese Befugnisse durch General- oder Spezialvollmacht an ein anderes Mitglied der Beschwerdeinstanz oder an eine Gerichtsschreiberin-Berichterstatterin oder einen Gerichtsschreiber-Berichterstatter delegieren. 2 Die Instruktionsbehörde verfügt über die gleichen Befugnisse wie die erstinstanzliche Behörde. 3 Beabsichtigt die Behörde, den Entscheid zum Nachteil der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers zu ändern, so teilt sie dies der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer und der Behörde, deren Entscheid angefochten wird, mit und setzt ihnen eine Frist, in der sie ihre Bemerkungen einreichen und allenfalls neue Beweismittel vorlegen können. 4 Die Behörde ist durch einen allfälligen Rückzug der Beschwerde nicht gebunden. 13) SGF 150.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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