Propose a change

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 58

Rückforderung 1 Die Schuldnerin oder der Schuldner kann mit schriftlichem Antrag an das Amt bezahlte Steuern, Zusatzabgaben, Verzugszinsen oder Bussen zurückfordern, wenn: a) das der Steuer unterliegende Geschäft gerichtlich für nichtig erklärt wird; b) die Parteien bei Zuwendungen unter Lebenden das der Steuerpflicht unterliegende Geschäft rückgängig gemacht haben und die Schuldnerin oder der Schuldner den Nachweis erbringt, dass die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Nichtigkeits- oder Aufhebungsgrund erfüllt sind; c) der Entscheid, auf Grund dessen die Zahlung erfolgt ist, infolge einer Einsprache, einer Beschwerde oder einer Revision aufgehoben oder abgeändert wird; d) sie oder er irrtümlicherweise einen nicht geschuldeten Betrag oder mehr als den geschuldeten Betrag bezahlt hat; e) die Voraussetzungen nach Artikel 86 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs 14) erfüllt sind. 2 Eine Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des der Steuer unterliegenden Geschäfts vorsätzlich Steuern hinterzogen wurden. 3 Zuviel bezahlte Steuerbeträge werden mit einem Vergütungszins zu den von der Direktion festgelegten Bedingungen zurückerstattet, der ab dem Zeitpunkt der Bezahlung zu laufen beginnt.

Your change, as a redline

Art. 58

Rückforderung 1 Die Schuldnerin oder der Schuldner kann mit schriftlichem Antrag an das Amt bezahlte Steuern, Zusatzabgaben, Verzugszinsen oder Bussen zurückfordern, wenn: a) das der Steuer unterliegende Geschäft gerichtlich für nichtig erklärt wird; b) die Parteien bei Zuwendungen unter Lebenden das der Steuerpflicht unterliegende Geschäft rückgängig gemacht haben und die Schuldnerin oder der Schuldner den Nachweis erbringt, dass die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Nichtigkeits- oder Aufhebungsgrund erfüllt sind; c) der Entscheid, auf Grund dessen die Zahlung erfolgt ist, infolge einer Einsprache, einer Beschwerde oder einer Revision aufgehoben oder abgeändert wird; d) sie oder er irrtümlicherweise einen nicht geschuldeten Betrag oder mehr als den geschuldeten Betrag bezahlt hat; e) die Voraussetzungen nach Artikel 86 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs 14) erfüllt sind. 2 Eine Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des der Steuer unterliegenden Geschäfts vorsätzlich Steuern hinterzogen wurden. 3 Zuviel bezahlte Steuerbeträge werden mit einem Vergütungszins zu den von der Direktion festgelegten Bedingungen zurückerstattet, der ab dem Zeitpunkt der Bezahlung zu laufen beginnt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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