Hundegesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12
Massnahmen 1 Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ordnet die erforderlichen Einschränkungen der Hundehaltung im Einzelfall an, wenn * a ein Hund Menschen oder Tiere verletzt hat, b ein Hund übermässiges Aggressionsverhalten oder andere Verhaltensauffälligkeiten zeigt, c die Halterin oder der Halter nicht genügende Gewähr für eine sichere und verantwortungsbewusste Hundehaltung bietet. 2 Sie ordnet insbesondere folgende Massnahmen an: a Verhaltensüberprüfung des Hundes durch Sachverständige, b Verpflichtung der Halterin oder des Halters zum Besuch von Ausbildungskursen mit oder ohne Hund, c Verpflichtung der Halterin oder des Halters zum Besuch einer Verhaltenstherapie mit dem Hund, d Verbot, einen Hund zum Schutzdienst auszubilden oder dafür einzusetzen, e Verpflichtung der Halterin oder des Halters, den Hund auf öffentlichem Grund an der Leine zu führen oder ihm einen Maulkorb anzulegen oder beides zu tun, f namentliche Bezeichnung der Personen, die den Hund ausführen dürfen, g Verpflichtung der Halterin oder des Halters, bauliche oder andere Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass sich der Hund vom privaten Grund entfernen kann, h vorübergehende Platzierung des Hundes zur Beobachtung in einem Tierheim oder in einer andern geeigneten Tierhaltung, i Beschlagnahme des Hundes, k befristetes oder unbefristetes Verbot des Haltens von Hunden im Allgemeinen oder von Hunden bestimmter Rassentypen oder Grössen, l Zuchtverbot oder Auflagen für die Zucht, 5 916.31 m Sterilisation oder Kastration des Hundes, n Tötung des Hundes. 3 Vorbehalten bleiben Massnahmen der Gemeinden gestützt auf die Polizeigesetzgebung. 5 Hundetaxe
Art. 12
Massnahmen 1 Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ordnet die erforderlichen Einschränkungen der Hundehaltung im Einzelfall an, wenn * a ein Hund Menschen oder Tiere verletzt hat, b ein Hund übermässiges Aggressionsverhalten oder andere Verhaltensauffälligkeiten zeigt, c die Halterin oder der Halter nicht genügende Gewähr für eine sichere und verantwortungsbewusste Hundehaltung bietet. 2 Sie ordnet insbesondere folgende Massnahmen an: a Verhaltensüberprüfung des Hundes durch Sachverständige, b Verpflichtung der Halterin oder des Halters zum Besuch von Ausbildungskursen mit oder ohne Hund, c Verpflichtung der Halterin oder des Halters zum Besuch einer Verhaltenstherapie mit dem Hund, d Verbot, einen Hund zum Schutzdienst auszubilden oder dafür einzusetzen, e Verpflichtung der Halterin oder des Halters, den Hund auf öffentlichem Grund an der Leine zu führen oder ihm einen Maulkorb anzulegen oder beides zu tun, f namentliche Bezeichnung der Personen, die den Hund ausführen dürfen, g Verpflichtung der Halterin oder des Halters, bauliche oder andere Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass sich der Hund vom privaten Grund entfernen kann, h vorübergehende Platzierung des Hundes zur Beobachtung in einem Tierheim oder in einer andern geeigneten Tierhaltung, i Beschlagnahme des Hundes, k befristetes oder unbefristetes Verbot des Haltens von Hunden im Allgemeinen oder von Hunden bestimmter Rassentypen oder Grössen, l Zuchtverbot oder Auflagen für die Zucht, 5 916.31 m Sterilisation oder Kastration des Hundes, n Tötung des Hundes. 3 Vorbehalten bleiben Massnahmen der Gemeinden gestützt auf die Polizeigesetzgebung. 5 Hundetaxe
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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