Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.062 Bebauungsplan 62: Basel Gartenstrasse / Lange Gasse (BP 62) Vom 8. März 1956 (Stand 30. August 1990) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, ermächtigt das zu - ständige Departement Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/116.html Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.062 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 08.03.1956 30.08.1990 Erlass Erstfassung 1990 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.062 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 08.03.1956 30.08.1990 Erstfassung 1990 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.062 Basel Gartenstrasse / Lange Gasse GRB vom 8. März 1956 1 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, ermächtigt das zuständige Departement, im Sinne des Überbauungsplanes Nr. 7432 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung an der Gartenstrasse 1) und der Langen Gasse aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl zu bewilligen, sofern die auf die Gesamtüberbauung bezogene Ausnützungsziffer Bruttonutzfläche aller Geschosse Bauland und Strassenanteil 6 m die Zahl 1,14 nicht übersteigt. 2) Unter diesen Voraussetzungen können auch Abweichungen vom Überbauungsplan Nr. 7432 bewilligt werden. 2 Die durch das Höherbauen gewonnenen Freiflächen sind durch Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel vor jeder zusätzlichen Überbauung sicherzustellen; auf diese Dienstbarkeiten kann nur durch einen dem Referendum unterstehenden Grossratsbeschluss verzichtet werden. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/116.html 1) Betr. die Überbauung an der Gartenstrasse (Parzellen V/8772 und 11422) aufgehoben durch Ziff. 4 des GRB Nr. 104 vom 13. 6. 1968 (CG Bd. 48, 1966–1968, S. 923). 2) Abs. 1: Vorausgehender Satz in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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Bebauungsplan 62: Basel Gartenstrasse / Lange Gasse
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