Propose a change

Gesetz über die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

Prüfung des Gesuchs 1 Vor Einreichung des Gesuchs und der Mediation durch die kantonale Ombudsperson muss die betroffene Person die üblichen Schritte zur einvernehmlichen Beilegung des Streitfalls bei der für das Dossier zuständigen Verwaltung unternommen haben. 2 Das Gesuch kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dabei sind die Identität der gesuchstellenden Person und der Gegenstand des Streitfalls anzugeben. 3 Die kantonale Ombudsperson prüft, ob und wie sie die Angelegenheit behandeln will und informiert die gesuchstellende Person schriftlich darüber. 4 Falls das Gesuch nicht in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Ombudsperson fällt, kann sie die gesuchstellende Person an Dritte verweisen. 5 Die kantonale Ombudsperson ist nicht befugt, ein Gesuch zu prüfen, das Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist oder über das bereits rechtskräftig entschieden wurde, es sei denn, Letzteres wurde im Hinblick auf eine einvernehmliche Einigung vor der Ombudsperson ausgesetzt.

Your change, as a redline

Art. 12

Prüfung des Gesuchs 1 Vor Einreichung des Gesuchs und der Mediation durch die kantonale Ombudsperson muss die betroffene Person die üblichen Schritte zur einvernehmlichen Beilegung des Streitfalls bei der für das Dossier zuständigen Verwaltung unternommen haben. 2 Das Gesuch kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dabei sind die Identität der gesuchstellenden Person und der Gegenstand des Streitfalls anzugeben. 3 Die kantonale Ombudsperson prüft, ob und wie sie die Angelegenheit behandeln will und informiert die gesuchstellende Person schriftlich darüber. 4 Falls das Gesuch nicht in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Ombudsperson fällt, kann sie die gesuchstellende Person an Dritte verweisen. 5 Die kantonale Ombudsperson ist nicht befugt, ein Gesuch zu prüfen, das Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist oder über das bereits rechtskräftig entschieden wurde, es sei denn, Letzteres wurde im Hinblick auf eine einvernehmliche Einigung vor der Ombudsperson ausgesetzt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it