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Gesetz über die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

Prüfung der Angelegenheit 1 Beschliesst die kantonale Ombudsperson, die Angelegenheit zu prüfen, so informiert sie die Parteien und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Andernfalls erläutert sie den Parteien die Gründe dafür. 2 Sie unternimmt die notwendigen Schritte, um den Sachverhalt festzustellen und die Gründe des Gesuchs zu ermitteln. 3 Zur Abklärung des Sachverhalts hat die kantonale Ombudsperson jederzeit das Recht: a) die Angelegenheit mit der betroffenen Person zu besprechen und gegebenenfalls Dritte zu den Besprechungen einzuladen; b) Einsicht in die von den Parteien eingereichten Unterlagen zu nehmen; c) einen Augenschein an einer Sache oder Örtlichkeit vorzunehmen; d) ausnahmsweise Experten beizuziehen, wenn die Angelegenheit spezifische Kenntnisse erfordert. 4 Das Mediationsverfahren kann von den Parteien jederzeit abgebrochen werden. Wird der Abbruch von der Verwaltung herbeigeführt, muss sie ihn schriftlich begründen.

Your change, as a redline

Art. 13

Prüfung der Angelegenheit 1 Beschliesst die kantonale Ombudsperson, die Angelegenheit zu prüfen, so informiert sie die Parteien und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Andernfalls erläutert sie den Parteien die Gründe dafür. 2 Sie unternimmt die notwendigen Schritte, um den Sachverhalt festzustellen und die Gründe des Gesuchs zu ermitteln. 3 Zur Abklärung des Sachverhalts hat die kantonale Ombudsperson jederzeit das Recht: a) die Angelegenheit mit der betroffenen Person zu besprechen und gegebenenfalls Dritte zu den Besprechungen einzuladen; b) Einsicht in die von den Parteien eingereichten Unterlagen zu nehmen; c) einen Augenschein an einer Sache oder Örtlichkeit vorzunehmen; d) ausnahmsweise Experten beizuziehen, wenn die Angelegenheit spezifische Kenntnisse erfordert. 4 Das Mediationsverfahren kann von den Parteien jederzeit abgebrochen werden. Wird der Abbruch von der Verwaltung herbeigeführt, muss sie ihn schriftlich begründen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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