Gesetz über die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Anwendungsbereich 1 Als Verwaltung im Sinne des vorliegenden Gesetzes gelten: a) die Kantonsverwaltung; b) natürliche und juristische Personen sowie Kommissionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben im Auftrag des Kantons Wallis wahrnehmen. 2 Nicht in den Tätigkeitsbereich der kantonalen Ombudsperson fallen Kontakte zwischen Bürgern und: a) dem Grossen Rat; b) dem Staatsrat; c) den Gerichtsbehörden; d) den Strafverfolgungsbehörden; e) dem Finanzinspektorat; f) den Gemeindebehörden; g) den anerkannten Kirchen und konfessionellen Gemeinschaften. 3 Die vorliegende Gesetzgebung über die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten ist nicht auf Streitigkeiten anwendbar, die das Arbeitsverhältnis zwischen Staatsangestellten und der Kantonsverwaltung betreffen. 4 Die Ombudsstelle in Verwaltungsangelegenheiten kann nicht in Bereichen handeln, für die im Gesetz ein spezifisches Mediationsverfahren vorgesehen ist. 2 Organisation
Art. 2
Anwendungsbereich 1 Als Verwaltung im Sinne des vorliegenden Gesetzes gelten: a) die Kantonsverwaltung; b) natürliche und juristische Personen sowie Kommissionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben im Auftrag des Kantons Wallis wahrnehmen. 2 Nicht in den Tätigkeitsbereich der kantonalen Ombudsperson fallen Kontakte zwischen Bürgern und: a) dem Grossen Rat; b) dem Staatsrat; c) den Gerichtsbehörden; d) den Strafverfolgungsbehörden; e) dem Finanzinspektorat; f) den Gemeindebehörden; g) den anerkannten Kirchen und konfessionellen Gemeinschaften. 3 Die vorliegende Gesetzgebung über die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten ist nicht auf Streitigkeiten anwendbar, die das Arbeitsverhältnis zwischen Staatsangestellten und der Kantonsverwaltung betreffen. 4 Die Ombudsstelle in Verwaltungsangelegenheiten kann nicht in Bereichen handeln, für die im Gesetz ein spezifisches Mediationsverfahren vorgesehen ist. 2 Organisation
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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