G vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 112 Zulassung durch FMA als Herkunftsmitgliedstaatsbehörde des OGAW
1) Eine Verwaltungsgesellschaft, die die grenzüberschreitende gemeinsame Portfolioverwaltung beabsichtigt, legt der Herkunftsmitgliedstaatsbehörde des OGAW folgende Unterlagen vor:
a) der schriftliche Vertrag mit der Verwahrstelle entsprechend Art. 32 Abs. 1;
b) Angaben über die Aufgabenübertragung mit Bezug auf die gemeinsame Portfolioverwaltung entsprechend Art. 22.
2) Nachfolgende Änderungen sind in gleicher Weise mitzuteilen. Verwaltet die Verwaltungsgesellschaft in Liechtenstein andere OGAW der gleichen Art, reicht der Hinweis auf die bereits vorgelegten Unterlagen aus.
3) Soweit für die Einhaltung der ihrer Aufsicht unterliegenden Vorschriften erforderlich, fordert die FMA von der Herkunftsmitgliedstaatsbehörde der Verwaltungsgesellschaft weitere Informationen zu den Unterlagen nach Abs. 1 sowie darüber an, inwieweit die Art des zu verwaltenden OGAW in den Geltungsbereich der Zulassung der Verwaltungsgesellschaft fällt.
4) Die FMA hat die Herkunftsmitgliedstaatsbehörde der Verwaltungsgesellschaft vor Ablehnung eines Antrags zu konsultieren. Sie darf den Antrag der Verwaltungsgesellschaft nur ablehnen, wenn:
a) die Verwaltungsgesellschaft den nach Art. 110 Abs. 6 von der FMA zu überwachenden Bestimmungen nicht entspricht;
b) die Verwaltungsgesellschaft von ihrer Herkunftsmitgliedstaatsbehörde keine Zulassung zur Verwaltung der Art von OGAW, für die eine Zulassung vor der FMA beantragt wird, erhalten hat; oder
c) die Verwaltungsgesellschaft die Unterlagen nach Abs. 1 nicht eingereicht hat.
5) Die Verwaltungsgesellschaft teilt der FMA alle sachlichen Änderungen an den Unterlagen nach Abs. 1 mit.
6) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln.
Your change, as a redline
Art. 112 Zulassung durch FMA als Herkunftsmitgliedstaatsbehörde des OGAW
1) Eine Verwaltungsgesellschaft, die die grenzüberschreitende gemeinsame Portfolioverwaltung beabsichtigt, legt der Herkunftsmitgliedstaatsbehörde des OGAW folgende Unterlagen vor:
a) der schriftliche Vertrag mit der Verwahrstelle entsprechend Art. 32 Abs. 1;
b) Angaben über die Aufgabenübertragung mit Bezug auf die gemeinsame Portfolioverwaltung entsprechend Art. 22.
2) Nachfolgende Änderungen sind in gleicher Weise mitzuteilen. Verwaltet die Verwaltungsgesellschaft in Liechtenstein andere OGAW der gleichen Art, reicht der Hinweis auf die bereits vorgelegten Unterlagen aus.
3) Soweit für die Einhaltung der ihrer Aufsicht unterliegenden Vorschriften erforderlich, fordert die FMA von der Herkunftsmitgliedstaatsbehörde der Verwaltungsgesellschaft weitere Informationen zu den Unterlagen nach Abs. 1 sowie darüber an, inwieweit die Art des zu verwaltenden OGAW in den Geltungsbereich der Zulassung der Verwaltungsgesellschaft fällt.
4) Die FMA hat die Herkunftsmitgliedstaatsbehörde der Verwaltungsgesellschaft vor Ablehnung eines Antrags zu konsultieren. Sie darf den Antrag der Verwaltungsgesellschaft nur ablehnen, wenn:
a) die Verwaltungsgesellschaft den nach Art. 110 Abs. 6 von der FMA zu überwachenden Bestimmungen nicht entspricht;
b) die Verwaltungsgesellschaft von ihrer Herkunftsmitgliedstaatsbehörde keine Zulassung zur Verwaltung der Art von OGAW, für die eine Zulassung vor der FMA beantragt wird, erhalten hat; oder
c) die Verwaltungsgesellschaft die Unterlagen nach Abs. 1 nicht eingereicht hat.
5) Die Verwaltungsgesellschaft teilt der FMA alle sachlichen Änderungen an den Unterlagen nach Abs. 1 mit.
6) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.