Propose a change

G vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 116 FMA als Herkunftsmitgliedstaatsbehörde: Behördenkooperation der EWR-Mitgliedstaaten bei Sanktionen und Anlegerschutz

1) Wird die FMA von einer Aufnahmemitgliedstaatsbehörde entsprechend Art. 115 Abs. 2 in Kenntnis gesetzt, trifft sie unverzüglich alle geeigneten Massnahmen zur Durchsetzung der dem Aufnahmemitgliedstaat zustehenden Informationsansprüche bzw. zur Beendigung des Verstosses. Die FMA teilt die Art dieser Massnahmen der Aufnahmemitgliedstaatsbehörde mit. 2) Ist eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Liechtenstein entsprechend Art. 115 Abs. 3 Adressat von Massnahmen der Aufnahmemitgliedstaatsbehörde, übernimmt die FMA für die Aufnahmemitgliedstaatsbehörde die Zustellung von Amts wegen innerhalb Liechtensteins, sofern andere Arten der Zustellung scheitern. 3) Im Fall der grenzüberschreitenden gemeinsamen Portfolioverwaltung konsultiert die FMA die Herkunftsmitgliedstaatsbehörde des OGAW, bevor sie der Verwaltungsgesellschaft die Zulassung entzieht.

Your change, as a redline

Art. 116 FMA als Herkunftsmitgliedstaatsbehörde: Behördenkooperation der EWR-Mitgliedstaaten bei Sanktionen und Anlegerschutz

1) Wird die FMA von einer Aufnahmemitgliedstaatsbehörde entsprechend Art. 115 Abs. 2 in Kenntnis gesetzt, trifft sie unverzüglich alle geeigneten Massnahmen zur Durchsetzung der dem Aufnahmemitgliedstaat zustehenden Informationsansprüche bzw. zur Beendigung des Verstosses. Die FMA teilt die Art dieser Massnahmen der Aufnahmemitgliedstaatsbehörde mit. 2) Ist eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Liechtenstein entsprechend Art. 115 Abs. 3 Adressat von Massnahmen der Aufnahmemitgliedstaatsbehörde, übernimmt die FMA für die Aufnahmemitgliedstaatsbehörde die Zustellung von Amts wegen innerhalb Liechtensteins, sofern andere Arten der Zustellung scheitern. 3) Im Fall der grenzüberschreitenden gemeinsamen Portfolioverwaltung konsultiert die FMA die Herkunftsmitgliedstaatsbehörde des OGAW, bevor sie der Verwaltungsgesellschaft die Zulassung entzieht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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