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Allgemeine Gebührenverordnung

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Change 1

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As published

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 210 – 215) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze) Kostenblock | Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung | Festtitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes 1. Personaleinzelkosten 1.1 Beamtinnen und Beamte 1.1.1 steuerpflichtes Brutto | A 3 A 4 A 5 A 6 einfacher Dienst A 2 bis A 6 A 6 A 7 A 8 A 9 A 9 + Zulage mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage A 9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 13 + Zulage gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage A 13 A 14 A 15 A 16 höherer Dienst A 13 bis A 16 1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 | Verwaltungsbeamtinnen und -beamte einfacher Dienst | 27,9 mittlerer Dienst | 27,9 gehobener Dienst | 29,3 höherer Dienst | 36,9 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mittlerer Dienst | 32,6 gehobener Dienst | 32,6 höherer Dienst | 32,6 1.1.3 sonstige Personalnebenkosten Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten | Z 441 .1 sowie 443 .3 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/‑kräften | Z 443 .1 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen | 453 .1 wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5% dieses Titels vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 459 .9 1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.2.1 steuerpflichtiges Brutto | E 2 E 2 Ü E 3 E 4 Gruppe E 2 bis E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9a Gruppe E 5 bis E 9a E 9b E 9c E 10 E 11 E 12 Gruppe E 9b bis E 12 E 13 E 14 E 15 E 15 Ü Gruppe E 13 bis E 15 Ü 1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge | E 2 E 2 Ü E 3 E 4 Gruppe E 2 bis E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9a Gruppe E 5 bis E 9a E 9b E 9c E 10 E 11 E 12 Gruppe E 9b bis E 12 E 13 E 14 E 15 E 15 Ü Gruppe E 13 bis E 15 Ü 1.2.3 sonstige Personalnebenkosten Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften | Z 443 .1 Unfallversicherung Bund und Bahn | Z 452 02 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen | 453 .1 wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5 % dieses Titels vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 459 .9 2. Sacheinzelkosten 2.1 sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung | 511 .1 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen | 514 .1 wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden: 79 % dieses Titels wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 91 % dieses Titels Mieten und Pachten | 518 .1 Aus- und Fortbildung | 525 .1 Dienstreisen | 527 .1 wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 526 .2 wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 529 .1 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532 .1 behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532 .2 sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532 .3 wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels vermischte Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 539 .9 Öffentlichkeitsarbeit – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 542 .1 Veröffentlichungen und Fachinformationen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 543 .1 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 544 .1 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 545 .1 nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 547 .1 2.2 Investitionen Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 711 .1 Erwerb von Fahrzeugen | 811 .1 wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden: 96 % dieses Titels Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | 132 .1 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) | 812 .1 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik | 812 .2 Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzelfall – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 712 .1 2.3 Büroräume Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | 517 .1 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 518 .2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 519 .1 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 | – 4 % 3. Gemeinkosten Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent 3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen Leitung Stabstellen interne Beauftragte (z. B. Datenschutzbeauftragte) Controlling interne Revision Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte) Liegenschaftsverwaltung Informationstechnik Arbeitsschutz Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren) Innerer Dienst Sprachendienst Bibliothek Druckerei Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte) Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld Bezügestelle Personalvertretung 3.2 Rechts- und Fachaufsicht 4. Personalstruktur 4.1 Anzahl Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) | Gesamtzahl einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gesamtzahl Gruppe E 2 bis E 4 Gruppe E 5 bis E 9a Gruppe E 9b bis E 12 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 4.2 Vollzeitäquivalente Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) | Gesamtzahl einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gesamtzahl Gruppe E 2 bis E 4 Gruppe E 5 bis E 9a Gruppe E 9b bis E 12 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 5. Arbeitsleistung Arbeitsstunden | pro Monat Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 210 – 215) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze) Kostenblock | Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung | Festtitel gemäß Haushaltssystematik des Bundes 1. Personaleinzelkosten 1.1 Beamtinnen und Beamte 1.1.1 steuerpflichtes Brutto | A 3 A 4 A 5 A 6 einfacher Dienst A 2 bis A 6 A 6 A 7 A 8 A 9 A 9 + Zulage mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage A 9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 13 + Zulage gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage A 13 A 14 A 15 A 16 höherer Dienst A 13 bis A 16 1.1.2 Versorgung % von 1.1.1 | Verwaltungsbeamtinnen und -beamte einfacher Dienst | 27,9 mittlerer Dienst | 27,9 gehobener Dienst | 29,3 höherer Dienst | 36,9 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mittlerer Dienst | 32,6 gehobener Dienst | 32,6 höherer Dienst | 32,6 1.1.3 sonstige Personalnebenkosten Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten | Z 441 .1 sowie 443 .3 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/‑kräften | Z 443 .1 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen | 453 .1 wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5% dieses Titels vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 459 .9 1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.2.1 steuerpflichtiges Brutto | E 2 E 2 Ü E 3 E 4 Gruppe E 2 bis E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9a Gruppe E 5 bis E 9a E 9b E 9c E 10 E 11 E 12 Gruppe E 9b bis E 12 E 13 E 14 E 15 E 15 Ü Gruppe E 13 bis E 15 Ü 1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge | E 2 E 2 Ü E 3 E 4 Gruppe E 2 bis E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9a Gruppe E 5 bis E 9a E 9b E 9c E 10 E 11 E 12 Gruppe E 9b bis E 12 E 13 E 14 E 15 E 15 Ü Gruppe E 13 bis E 15 Ü 1.2.3 sonstige Personalnebenkosten Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften | Z 443 .1 Unfallversicherung Bund und Bahn | Z 452 02 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen | 453 .1 wenn bei Dienstreisen Trennungsgeld als Auslage abgerechnet wird: 5 % dieses Titels vermischte Personalausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 459 .9 2. Sacheinzelkosten 2.1 sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung | 511 .1 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen | 514 .1 wenn Hubschrauber als Auslage abgerechnet werden: 79 % dieses Titels wenn Boote oder Schiffe als Auslage abgerechnet werden: 91 % dieses Titels Mieten und Pachten | 518 .1 Aus- und Fortbildung | 525 .1 Dienstreisen | 527 .1 wenn Dienstreisen als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 526 .2 wenn Sachverständige als Auslage abgerechnet werden: 60 % dieses Titels außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 529 .1 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532 .1 behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532 .2 sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532 .3 wenn sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte als Auslage abgerechnet werden: 0 % dieses Titels vermischte Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 539 .9 Öffentlichkeitsarbeit – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 542 .1 Veröffentlichungen und Fachinformationen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 543 .1 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 544 .1 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 545 .1 nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 547 .1 2.2 Investitionen Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 711 .1 Erwerb von Fahrzeugen | 811 .1 wenn Wasserwerfer als Auslage abgerechnet werden: 96 % dieses Titels Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | 132 .1 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) | 812 .1 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik | 812 .2 Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzelfall – soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 712 .1 2.3 Büroräume Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | 517 .1 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 518 .2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 519 .1 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 | – 4 % 3. Gemeinkosten Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent 3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen Leitung Stabstellen interne Beauftragte (z. B. Datenschutzbeauftragte) Controlling interne Revision Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte) Liegenschaftsverwaltung Informationstechnik Arbeitsschutz Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren) Innerer Dienst Sprachendienst Bibliothek Druckerei Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte) Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld Bezügestelle Personalvertretung 3.2 Rechts- und Fachaufsicht 4. Personalstruktur 4.1 Anzahl Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) | Gesamtzahl einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gesamtzahl Gruppe E 2 bis E 4 Gruppe E 5 bis E 9a Gruppe E 9b bis E 12 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 4.2 Vollzeitäquivalente Beamtinnen und Beamte (gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) | Gesamtzahl einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gesamtzahl Gruppe E 2 bis E 4 Gruppe E 5 bis E 9a Gruppe E 9b bis E 12 Gruppe E 13 bis E 15 Ü 5. Arbeitsleistung Arbeitsstunden | pro Monat Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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