Verordnung des EJPD über die dem Zustimmungsverfahren unterliegenden ausländerrechtlichen Bewilligungen und Vorentscheide
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit von Staatsangehörigen von Nichtmitgliedstaaten der EU oder der EFTA
Dem SEM ist die Erteilung folgender Bewilligungen an Staatsangehörige von Nichtmitgliedstaaten der EU oder der EFTA zur Zustimmung zu unterbreiten: a. Aufenthaltsbewilligungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und ‑doktoranden, akademische Gäste, Personen im Forschungs- oder Weiterbildungsurlaub (Sabbatical) und Bundesstipendiatinnen und ‑stipendiaten, falls es sich um Staatsangehörige eines Staates handelt, mit dem ein erhöhtes Risiko einer Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz oder einer Umgehung der Aufenthaltsbestimmungen verbunden ist; das SEM erstellt eine Liste dieser Länder und passt sie laufend an; b. Aufenthaltsbewilligungen für eine medizinische Behandlung, falls bei Einreichung des Gesuches absehbar ist, dass der Aufenthalt ein Jahr oder länger dauern wird (Art. 29 AIG); c. Aufenthaltsbewilligungen für Rentnerinnen und Rentner (Art. 28 AIG); d. Aufenthaltsbewilligungen für Pflegekinder zur Adoption (Art. 48 AIG); e. ... Aufgehoben durch Ziff. I der V des EJPD vom 2. Nov. 2022, mit Wirkung seit 1. Febr. 2023 (AS 2022 661).
Art. 2 Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit von Staatsangehörigen von Nichtmitgliedstaaten der EU oder der EFTA
Dem SEM ist die Erteilung folgender Bewilligungen an Staatsangehörige von Nichtmitgliedstaaten der EU oder der EFTA zur Zustimmung zu unterbreiten: a. Aufenthaltsbewilligungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und ‑doktoranden, akademische Gäste, Personen im Forschungs- oder Weiterbildungsurlaub (Sabbatical) und Bundesstipendiatinnen und ‑stipendiaten, falls es sich um Staatsangehörige eines Staates handelt, mit dem ein erhöhtes Risiko einer Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz oder einer Umgehung der Aufenthaltsbestimmungen verbunden ist; das SEM erstellt eine Liste dieser Länder und passt sie laufend an; b. Aufenthaltsbewilligungen für eine medizinische Behandlung, falls bei Einreichung des Gesuches absehbar ist, dass der Aufenthalt ein Jahr oder länger dauern wird (Art. 29 AIG); c. Aufenthaltsbewilligungen für Rentnerinnen und Rentner (Art. 28 AIG); d. Aufenthaltsbewilligungen für Pflegekinder zur Adoption (Art. 48 AIG); e. ... Aufgehoben durch Ziff. I der V des EJPD vom 2. Nov. 2022, mit Wirkung seit 1. Febr. 2023 (AS 2022 661).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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