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Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem

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Change 1

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Art. 10 Zugangsberechtigte Stellen

(Art. 103c Abs. 4 AIG) 1 Folgende Stellen des Bundes nach Artikel 103c Absatz 4 Buchstaben a–c und e AIG können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Einsatz- und Alarmzentrale fedpol (EAZ fedpol) Daten des EES beantragen: a. bei fedpol:1. der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei, 2. der Direktionsbereich Internationale Polizeikooperation; b. beim Nachrichtendienst des Bundes:1. die Abteilung Beschaffung, 2. die Abteilung Auswertung, 3. die Steuerung Terrorismusabwehr, 4. die Steuerung Nachrichtendienst, 5. die Steuerung Extremismusabwehr, 6. die Steuerung Nonproliferation, 7. der Bereich Ausländerdienst; c. bei der Bundesanwaltschaft:1. der Bereich Urteilsvollzug: für den Vollzug der Entscheide der Strafbehörden des Bundes, wenn nicht die Kantone zuständig sind, namentlich in Anwendung von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, 2. die verfahrensführenden Abteilungen Staatsschutz und kriminelle Organisationen, Wirtschaftskriminalität, Rechtshilfe, Terrorismus, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität in Bern und in den Zweigstellen in Lausanne, Lugano und Zürich: für die Ermittlung und Anklageerhebung bei Straftaten, die nach den Artikeln 23 und 24 der Strafprozessordnung oder besonderen Bundesgesetzen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen; d. beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: die für die Strafverfolgung zuständigen Mitarbeitenden. 2 Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Kantone nach Artikel 103c Absatz 4 Buchstabe d AIG können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der EAZ fedpol Daten des EES beantragen. Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474). Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474). SR 142.201 SR 312.0 Eingefügt durch Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474).

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Art. 10 Zugangsberechtigte Stellen

(Art. 103c Abs. 4 AIG) 1 Folgende Stellen des Bundes nach Artikel 103c Absatz 4 Buchstaben a–c und e AIG können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Einsatz- und Alarmzentrale fedpol (EAZ fedpol) Daten des EES beantragen: a. bei fedpol:1. der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei, 2. der Direktionsbereich Internationale Polizeikooperation; b. beim Nachrichtendienst des Bundes:1. die Abteilung Beschaffung, 2. die Abteilung Auswertung, 3. die Steuerung Terrorismusabwehr, 4. die Steuerung Nachrichtendienst, 5. die Steuerung Extremismusabwehr, 6. die Steuerung Nonproliferation, 7. der Bereich Ausländerdienst; c. bei der Bundesanwaltschaft:1. der Bereich Urteilsvollzug: für den Vollzug der Entscheide der Strafbehörden des Bundes, wenn nicht die Kantone zuständig sind, namentlich in Anwendung von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, 2. die verfahrensführenden Abteilungen Staatsschutz und kriminelle Organisationen, Wirtschaftskriminalität, Rechtshilfe, Terrorismus, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität in Bern und in den Zweigstellen in Lausanne, Lugano und Zürich: für die Ermittlung und Anklageerhebung bei Straftaten, die nach den Artikeln 23 und 24 der Strafprozessordnung oder besonderen Bundesgesetzen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen; d. beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: die für die Strafverfolgung zuständigen Mitarbeitenden. 2 Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Kantone nach Artikel 103c Absatz 4 Buchstabe d AIG können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der EAZ fedpol Daten des EES beantragen. Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474). Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474). SR 142.201 SR 312.0 Eingefügt durch Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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